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Gestern fiel in Wien eine erste Entscheidung zur so genannten Eurofighter-Affäre. Eine Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien betonte allerdings gegenüber der Europäischen Sicherheit & Technik (ES&T), dass es sich nicht um das Hauptverfahren handele, sondern allein um das Ermittlungsverfahren vom Februar 2017. Dabei ging es um eine Anzeige wegen Betrugshandlungen gegen einen Geschäftsführer (nicht Tom Enders) von Airbus sowie die beiden Unternehmen Airbus und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH. Die Anzeige stellte der damalige österreichische Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ), weshalb sie oft auch als Doskozil-Anzeige bezeichnet wird. Hierbei ging der Anzeigesteller von einem Schaden von rund 183,4 Millionen Euro zu Lasten der Republik Österreich aus.

Beim Vergabeverfahren 2002 bestellte Österreich 18 Eurofighter für rund 1,9 Milliarden Euro. Später kam der Verdacht von Schmiergeldzahlungen und weiteren Unregelmäßigkeiten, so dass diese Vergabe mittlerweile in Österreich als „Eurofighter-Affäre“ bekannt ist. Im Zuge der Aufklärung dieser Eurofighter-Affäre waren zwei Verfahren in Gang gesetzt worden – zum ersten der große Fall mit den Ermittlungen gegen die Unternehmen und gegen beteiligte Politiker und Beamte, zum anderen die Anzeige wegen Betrugshandlungen gegen einen der damaligen Geschäftsführer sowie die beiden Unternehmen. Das letztere ist gewissermaßen nur ein Nebenschauplatz, über den nun das Landgericht für Strafsachen Wien vorläufig entschieden hat.

Die Entscheidung folgt einem Antrag zur Einstellung des Verfahrens durch die Beschuldigten. Die Richterin entschied gestern auf Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass innerhalb der dreijährigen Ermittlungen keine Beweise zur Erhärtung des Verdachtes von Betrugshandlungen durch die drei Beschuldigten aufgetaucht seien, erläuterte die Sprecherin des Landesgerichts gegenüber der ES&T. Gegen diese Entscheidung kann – aufgrund von COVID-19 sind die Fristen verlängert – bis zum 1. Mai Beschwerde eingelegt werden. Gut informierte Quellen rechnen fest mit einer solchen Beschwerde, so dass auch dieses Verfahren bald wieder aufgenommen werden könnte.

Dorothee Frank