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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage von C.G. Haenel zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die schlussendliche Auswahlentscheidung der Bundeswehr zugunsten des HK416 A8 von Heckler & Koch rechtmäßig war. Dies geht aus der gestrigen Urteilsverkündung des Gerichts hervor.

Ursächlich für die Entscheidung war wohl die Ansicht des Gerichts, dass der Ausschluss von C.G. Haenel aufgrund einer Patentverletzung von Heckler & Koch rechtmäßig gewesen ist. „Die Antragsgegnerin [Bundesministerium für Verteidigung] hat die Antragstellerin [C.G. Haenel] zu Recht wegen schwerer beruflicher Verfehlung in Gestalt einer vorwerfbaren Patentverletzung ausgeschlossen. Die Antragsgegnerin hat durch die von ihr eingeholten Gutachten eine Verletzung des Europäischen Patents EP 2 018 508 B 1, dessen Inhaberin die Beigeladene [Heckler & Koch] ist, durch das von der Antragstellerin angebotene Sturmgewehr MK 556 nachgewiesen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Oberlandesgericht Düsseldorf.

Die Bundeswehr beabsichtigt, das aktuelle Sturmgewehr vom Typ G36 zu ersetzen und hat dazu 2017 einen Teilnahmewettbewerb für rund 120.000 neue Sturmgewehre gestartet. Schlussendlich ist das HK416 A8 von Heckler & Koch als Sieger aus der Vergleichswettbewerb hervorgegangen. Da der aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossene Anbieter C.G. Haenel einen Rechtsweg beschritten hat ruhte der derzeitige Vergabeprozess.

Mit der heutigen Entscheidungsverkündung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf kann das Beschaffungsvorhaben nun weiter fortgeführt werden. Sollte die Bundeswehr weiterhin eine Beschaffung des Systems Sturmgewehr Bundeswehr anstreben, wird das Bundeswehrbeschaffungsamt BAAINBw in entsprechende Verhandlungen mit Heckler & Koch treten und die finalen Lieferkonditionen aushandeln. Die ausgehandelten Konditionen werden den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages in Form einer sogenannten 25-Mio-Vorlage zur Billigung vorgelegt. Dies kann aufgrund der Sitzungspause des Bundestages im Sommer frühestens im September erfolgen. Erst nach erfolgter parlamentarischer Befassung kann ein Liefervertrag mit Heckler & Koch geschlossen werden.

Im Anschluss müsste Heckler & Koch eine entsprechende Anzahl an Erprobungsmustern des HK416 A8 für die Einsatzerprobung in der Bundeswehr liefern. Ursprünglich waren dafür 390 Sturmgewehre veranschlagt. Es war geplant mit der Einsatzerprobung für die einzelnen Varianten (kurzes und langes Rohr) des neuen Sturmgewehres rund ein halbes Jahr nach dem Vertragsschluss zu Beginnen. Die Tests sollten dann nach etwa einem Jahr abgeschlossen werden. Während der Erprobung werden die funktionalen Forderungen gegen die vorhandenen Waffen sowie die logistischen Aspekte des Systems überprüft. Im Zuge des Prozesses kann es auch dazu kommen, dass leichte Änderungen am System vorgenommen werden müssen, so dass der endgültige Konstruktionsstand der finalen Serienwaffe erst nach Abschluss der Einsatzerprobung sichtbar wird. Die Einsatzerprobung endet mit einer Übernahmeerklärung der Streitkräfte.

Knapp eineinhalb bis zwei Jahre nach Vertragsschluss sollten dann die ersten der insgesamt 118.718 georderten Sturmgewehre in die Truppe kommen. Die Gesamtdauer für die Umstellung der Waffen sollte über ein halbes Jahrzehnt in Anspruch nehmen, da in der Ausschreibung eine jährliche Liefermenge von bis zu 20.000 Gewehren vorgesehen war.

Ob und inwieweit die Bundeswehr die Zeitpläne anpassen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Waldemar Geiger