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Über den Auftrag, ein neues Sturmgewehr an die Bundeswehr zu liefern, wird neu entschieden. Die Entscheidung, den Auftrag an die Firma C.C. Haenel zu vergeben, hat das Bundesministerium der Verteidigung jetzt widerrufen. Hintergrund ist, dass es Verdachtsmomente gibt, nach denen Haenel gegen das Patentrecht verstoßen hat. Ein solcher Verstoß könne nicht ausgeschlossen werden, heißt es in einer Mitteilung des Verteidigungsministeriums. Diesen Vorhalt macht offenbar der unterlegene Mitbewerber Heckler und Koch in der Begründung seiner Rüge beim Bundeskartellamt in Bonn, die er gegen die Entscheidung der Bundeswehr eingelegt hat. Dabei soll es, wie zu hören ist, um das Magazin der Waffe gehen, das allerdings Haenel von einem Zulieferer bekommt.

Dies ist die offizielle Begründung. Es hat in den letzten Tagen politischen Druck gegeben, diese Entscheidung zu überdenken. Haenel gehört einer Holding aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Sowohl der mit der Auftragsvergabe dorthin verbundene Technologiertransfer wie auch die faktische Unmöglichkeit, bei einer solchen Konstellation Exporte in die Krisenregion am Golf zu unterbinden, haben dabei eine Rolle gespielt. Zudem gibt es mittlerweile erhebliche Zweifel, dass Hanel dieses Gewehr in Deutschland produzieren kann.

Inwieweit dies politische Konsequenzen haben wird, ist noch offen. Haben die Verantwortlichen für diese Beschaffungsentscheidung ausreichend recherchiert? Wäre es möglich gewesen, diese Erkenntnisse vorher zu ermitteln? Fragen, denen sich der für Rüstung zuständige Staatssekretär Zimmer an diesem Wochenende gegenübersieht.

Rolf Clement