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Das Vergabe für das Sturmgewehr der Bundeswehr verzögert sich weiter. Die Firma C.G. Haenel, die ursprünglich den Wettbewerb gewonnen, dann aber wegen einer möglichen Patentverletzung wieder verloren hat, hat nun die Entscheidung der Vergabestelle zu Gunsten der Firma Heckler und Koch und den Ausschluss des eigenen Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren gerügt. Damit darf eine Vergabe an Heckler & Koch solange nicht erfolgen, bis eine rechtskräftige Entscheidung getroffen ist. Beteiligte sind die Vergabestelle der Bundeswehr, die Vergabekammer des Bundeskartellamts, das Oberlandesgericht Düsseldorf und als letzte Instanz der Bundesgerichtshof.

Während für die ersten beiden Instanzen die Entscheidungsfristen mit zusammen maximal acht Wochen überschaubar sind, müssen nach Einschaltung der Gerichte eher Jahre für die Entscheidungsfindung angesetzt werden.

Das Drama um die Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs begann 2015, das die damalige Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, die sehr umstrittene Entscheidung fällte, das Sturmgewehr G36 zu ersetzen. Als 2017 die nötige europaweite Ausschreibung erfolgte, gingen zunächst keine technisch ausreichenden Angebote ein. Eine Nachfrist ermöglichte, dass nachgebesserte Waffen von C.G. Haenel und Heckler & Koch 2019 erprobt werden konnten. Es dauerte bis September 2020, bis das Bundesministerium der Verteidigung die Auswahlentscheidung zugunsten des Sturmgewehrs MK556 von C. G. Haenel bekanntgab.

With Heckler & Koch's reprimand, the first legal round began, during which the selection decision was initially overturned. This round ended in March 2021 with the exclusion of CG Haenel from the award process. Based on patent reports, the Ministry of Defense saw Haenel's participation with the offered assault rifle as inadmissible.

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Mit der Rüge dieser Entscheidung durch C.G. Haenel hat die zweite juristische Runde begonnen, deren zeitlicher Ablauf – wie oben beschrieben – unkalkulierbar ist. Weiterhin kann das Sturmgewehr nicht bestellt werden.

Ob dieses wirklich benötigt wird, ist durchaus zweifelhaft. Denn das G36, das abgelöst werden soll, gilt nach wie vor als zuverlässige und bedarfsgerechte Waffe. Gerichtlich festgestellt ist, dass das Gewehr bei der Auslieferung die Spezifikationen erfüllt hat. Mit Nachrüstungen könnte das Gewehr den aktuell geänderten militärischen Forderungen angepasst werden.

Angesichts der Verzögerungen bei der Beschaffung des Nachfolgers muss das G36 mit technischen Maßnahmen einsatzbereit gehalten werden. Fatal wäre es, wenn die unklare Lage beim Nachfolger die technisch-logistische Betreuung des G36 negativ beeinflussen würde. Insbesondere im Einsatz benötigen die Soldaten – auch für ihren eigenen Schutz – das bestmögliche Gewehr.

Gerhard Heiming