Am 13. März ebnete eine Entscheidung im Brüsseler Ausschuss der Ständigen Vertreter den Weg zu weiteren Militärhilfen für die Ukraine. Nun wird die Einrichtung des mit vorerst fünf Milliarden Euro ausgestatteten Ukraine-Hilfsfonds (Ukraine Assistance Facility (UAF) als Teil der Europäischen Friedensfazilität ermöglicht.

Militärische Hilfe an die Ukraine wird damit – neben den nationalen Maßnahmen – über die Europäische Friedensfazilität abgewickelt. Daraus können EU-Mitgliedsstaaten für an die Ukraine gelieferte Waffen entschädigt werden.