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Der Rahmenvertrag vom 2022 und die später erfolgte Änderung zwischen der Bundeswehr und Rohde & Schwarz über die Beschaffung von bis zu 34.000 Führungsfunkgeräten ist zulässig, hat das Oberlandesgericht am 1. Dezember geurteilt (ESuT berichtete).

Erstmals seit der damals erfolgten Änderung eines laufenden Rahmenvertrages hat sich der Auftragnehmer Rohde & Schwarz nun zu Wort gemeldet. Demnach liefert das Unternehmen in dem umfangreichen langjährigen Rahmenvertrag zur Lieferung einer digitalen Führungsfunkgerätefamilie für das übergeordnete Programm Digitalisierung landbasierter Operationen (D-LBO) seit Vertragsabschluss kontinuierlich Funkgeräte für eine Vielzahl von Plattformen der Bundeswehr.

Das ausgewählte Führungsfunkgerätesystem, das auf der für die Bundeswehr entwickelten und eingeführten Streitkräftegemeinsamen verbundfähigen Funkgeräteausstattung (SVFuA) basiert, sei bereits in wesentlichen Teilen in der Bundeswehr im Einsatz. Es ermögliche den Aufbau einer ganzheitlichen Kommunikationsarchitektur für vernetzte, gesicherte und störfeste Übertragung von Sprache und Daten. Das Führungsfunkgerätesystem biete nicht nur eine sichere und störfeste Vernetzung mit nationalen Wellenformen, sondern unterstütze auch die europäische Interoperabilitätswellenform ESSOR.

Peter Riedel, Geschäftsführer und COO von Rohde & Schwarz, betont: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen der Bundesregierung in unser Unternehmen. Rohde & Schwarz steht seit 90 Jahren für Spitzentechnologie aus Deutschland und ist ein langjähriger Systemlieferant und Technologiepartner der deutschen Bundeswehr. Nun dürfen wir diese vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bereitstellung modernster Kommunikationstechnologie zur Sicherstellung und Wahrung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr weiter fortschreiben.“

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Das ausgewählte Führungsfunkgerätesystem, das auf der für die Bundeswehr entwickelten und eingeführten Streitkräftegemeinsamen verbundfähigen Funkgeräteausstattung (SVFuA) basiert, ist bereits in wesentlichen Teilen in der Bundeswehr im Einsatz. (Foto: Rohde & Schwarz)

Nach der Billigung des Vorhabens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Dezember 2021 waren folgende Informationen verfügbar: Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung eines Führungsfunksystems in den Bauformen Handfunkgerät, Fahrzeugfunkgerät, Tornisterfunkgerät und Feststationsfunkgerät einschließlich der damit zusammenhängenden Dienstleistungen und der Lieferung des für den Betrieb erforderlichen Zubehörs. Von der Obergrenze 34.000 Funkgeräte wurden 20.000 Stück als Festbeauftragung abgerufen. Diese sollen für einen Vertragswert von 1,35 Milliarden Euro bis 2028 geliefert werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen. Für die restlichen Funkgeräte besteht in dem auf insgesamt 15 Jahre angelegten Rahmenvertrag ein Finanzbedarf von weiteren 1,52 Milliarden Euro.

Der Haushaltsausschuss hatte gefordert, dass mit der Beschaffung der Führungsfunksysteme im Rahmen der Division 2025 ein multinationales, interoperables Funkübertragungssystem zur Verfügung steht.

Gerhard Heiming