Die Bundesregierung hat einen Mandatstext verabschiedet, um den laufenden Evakuierungseinsatz der Bundeswehr im Sudan durch den Bundestag nachträglich autorisieren zu lassen. Laut dem Mandatstext, der von verschiedenen Medien veröffentlicht wurde, soll der Einsatz maximal bis zum 31. Mai andauern. Damit bestünde die Möglichkeit, den Einsatz noch über einen Monat lang aufrecht zu erhalten.
Als Ziel des Einsatzes definiert die Bundesregierung die militärische Evakuierung deutscher Staatsangehöriger und weiterer berechtigter Personen sowie im Rahmen freier Kapazitäten von Staatsangehörigen von Drittstaaten aus dem Sudan. Zudem sollen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Land gesichert, das Personal evakuiert und wichtiges Material geborgen werden.
Neben dem bereits laufenden Lufttransport wird auch der Seetransport als weiteres mögliches Evakuierungsmittel genannt. Medienberichten zufolge befindet sich der Einsatzgruppenversorger Bonn der Deutschen Marine bereits auf dem Weg Richtung sudanesische Küste. Laut der Schiffspositions-Webseite Vesselfinder liegt die Bonn derzeit im Mittelmeer in Warteposition, vor der Zufahrt zum Suezkanal.
Als Personalobergrenze gibt die Bundesregierung 1.600 Soldatinnen und Soldaten an. Diese Grenze soll aber im Notfall auch kurzfristig überschritten werden können, wie aus dem Mandatstext hervorgeht.
Der Einsatz der deutschen bewaffneten Kräfte erfolgt laut Bundesregierung auf Grundlage der Zustimmung der sudanesischen Regierung sowie dem völkergewohnheitsrechtlichen Recht, also auf allgemein anerkannter Staatenpraxis basierendem Recht aller Staaten, ihre Staatsbürger bei Gefährdung aus einem fremden Land zu evakuieren. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sollen laut dem Mandat berechtigt sein, militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrages, insbesondere zum Schutz der zu evakuierenden Personen und zum Eigenschutz, anzuwenden.
Die Kosten für die Evakuierung werden laut dem Mandatstext auf 22,4 Millionen Euro geschätzt.
Mandatierung von Einsätzen
Normalerweise ist die Bundesregierung aufgrund des Parlamentsvorbehalts dazu verpflichtet den Einsatz bewaffneter Kräfte der Bundeswehr im Ausland durch den Bundestag genehmigen zu lassen, bevor dieser beginnt. Hierzu bedarf es eines Mandatstextes, der durch das Verteidigungsministerium erarbeitet und dann im Parlament diskutiert wird.
Dieser Prozess nimmt jedoch viel Zeit in Anspruch, die es in einer plötzlich auftretenden Notfallsituation jedoch nicht gibt, so wie im Falle der aktuell laufenden militärischen Evakuierung aus dem Sudan. In einem solchen Fall, bei dem Gefahr in Verzug ist und Menschen aus Gefahrenlagen gerettet werden müssen, lässt das Parlamentsbeteiligungsgesetz auch eine nachträgliche Mandatierung des Einsatzes zu. Dies ist auch der Hintergrund des nun öffentlich gewordenen Mandatstextes der Bundesregierung.
Aktuelle Lage im Sudan
Nachdem ein erster Versuch der Bundeswehr zur Evakuierung deutscher Staatsbürger am vergangenen Mittwoch abgebrochen werden musste, bot sich am Sonntag eine neue Möglichkeit die umkämpfte Hauptstadt des Sudans, Khartum, anzufliegen (ES&T berichtete)
Seitdem konnten knapp 500 Personen durch die Luftwaffe ausgeflogen werden, wie die Bundeswehr auf Twitter mitteilte. Dabei pendeln die Transportmaschinen vom Typ A400M zwischen der sudanesischen Hauptstadt und Jordanien, von wo die Menschen in ihre jeweiligen Heimatländer weiterreisen. Auf dem jordanischen Luftstützpunkt Al-Asrak hat die Bundeswehr auch ihre robusten Vorauskräfte, die im Kern durch Fallschirmjäger gestellt werden, stationiert, um im Falle einer Eskalation schnell nach Khartum verlegen zu können (Soldat & Technik berichtete). Erste evakuierte deutsche Staatsbürger sind bereits am Montag in Berlin gelandet, wie das Auswärtige Amt mitteilte.
Redaktion / oh