Print Friendly, PDF & Email

Die Bundesregierung sieht im Sudan deutliche Fortschritte bei der Einhaltung von Menschenrechten. Seit dem Ende des Regimes unter Staatspräsident Omar al-Baschir, der Einigung zwischen Militär und Oppositionsbündnis im August 2019 und dem Einsetzen einer zivil geführten Übergangsregierung habe der Sudan sowohl auf multilateraler als auch nationaler Ebene wichtige Fortschritte im Menschenrechtsbereich gemacht, stellt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Parlamentsanfrage von Bündnis 90/Die Grünen fest. So enthalte die Übergangsverfassung vom August 2019 zahlreiche Passagen zur Wahrung der Menschenrechte. Die Bundesregierung erwähnt die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, die Frauenrechte und das Recht auf Bildung.

Tatsächlich seien eine freie Meinungsäußerung und friedlicher Protest möglich. Auch im Bereich der Vereinigungsfreiheit habe es deutliche Fortschritte gegeben. Indikatoren seien beispielsweise neue Gewerkschaften und eine Stärkung des Streikrechts.

Ein weiterer positiver Schritt bei der Verbesserung der Menschenrechte sei die Aufhebung eines Gesetzes, das es Polizei und Sicherheitskräften ermöglicht habe, Menschen unter dem Vorwand „sittlicher“ Gründe willkürlich festzunehmen.

Sorge machen immer noch nicht staatliche Organisationen. Verletzungen von Freiheitsrechten durch nichtstaatliche Akteure, etwa Menschenhandel, Verletzung von Kinderrechten, ethnisch und/oder durch Ressourcenkonflikte motivierte Gewalt seien weiterhin besonders gerade in der Peripherie des Landes eine große Herausforderung. „Die Bundesregierung wird daher weiterhin Menschenrechtsverletzungen gegenüber der sudanesischen Übergangsregierung deutlich ansprechen und sie bei ihren Bemühungen im demokratischen und wirtschaftlichen Transitionsprozess sowie dem Schutz von Menschenrechten unterstützen.“ Die Bundesrepublik ist im Sudan an einer Friedensmission der UNO beteiligt.

Rolf Clement