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Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind Grundrechtsträger wie alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Darauf hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Parlamentsanfrage nochmals hingewiesen. Die staatsbürgerlichen Rechte von Soldaten der Bundeswehr werden nur im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten eingeschränkt, heißt es. Soldaten sind demnach Teil der offenen Gesellschaft und gestalten das gesellschaftliche, politische, geistige, kulturelle und soziale Leben. Dies umfasse auch das Recht zur freien Meinungsäußerung und zur politischen Betätigung außerhalb ihres Dienstes. Soldaten sind entsprechend der soldatischen Eidesformel verpflichtet, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Sie müssten die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und für ihren Erhalt aktiv eintreten.

Es gebe keinen Generalverdacht, dass Soldaten empfänglich für rechte Positionen seien. Bei den Untersuchungen des Militärischen Abschirmdienstes gehe es immer um eine Einzelfallprüfung. Eine gezeigte Nähe oder Mitgliedschaft in einer Organisation reiche nicht für Sanktionen wie eine Entlassung aus, stellt die Bundesregierung fest.

Rolf Clement