Es ist gerade ein halbes Jahr her, seit Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar in der Sondersitzung des Bundestages kurz nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine das mit 100 Milliarden Euro ausgestattete Sondervermögen Bundeswehr angekündigt hat. Seitdem hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen und erstmals wurde der Wirtschaftsplan zum Sondervermögen als Anlage 1 zum Kapitel 1405 (Militärische Beschaffungen) Teil des Bundeshaushalts 2022.
Im Vorwort der Anlage 1 steht nochmals die Zweckbestimmung des Sondervermögens: „Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden.
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