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Bei der heutigen Sondersitzung des Deutschen Bundestages aus Anlass des Ukraine-Krieges hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Einrichtung eines Sondervermögens für Investitionen und Rüstungsvorhaben der Bundeswehr noch im Bundeshaushalt 2022 angekündigt. „Wir werden von nun an – Jahr für Jahr – mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren“, sagte Scholz in seiner Regierungserklärung.

„Wir brauchen eine gut ausgerüstete und leistungsstarke Bundeswehr – das wird gerade jetzt angesichts von Putins furchtbarem Angriffskrieg gegen die Ukraine noch einmal auf dramatische Weise deutlich. Dieser historischen Zäsur begegnen wir mit einer beispiellosen gemeinsamen Kraftanstrengung für unsere Streitkräfte“, begrüßte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht diesen Schritt.

Nach den von der Regierung 2021 beschlossenen Eckwerten für den Haushalt 2022 mit einem beabsichtigten Verteidigungsetat in Höhe von 50,2 Milliarden Euro und einem Absinken bis 2026 um fast vier Milliarden Euro ist die Ankündigung des Bundeskanzlers ein radikales Umschwenken in der finanziellen Ausstattung der Bundeswehr.

Für investive Ausgaben standen der Bundeswehr in den vergangenen Jahren etwa zehn bis 13 Milliarden Euro – etwa ein Viertel des Etats – jährlich zur Verfügung. Mit der Umsetzung sind das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und die Verteidigungsindustrie weitgehend ausgelastet. Hauptproblem für eine dauerhafte Kapazitätssteigerung ist die jährlich erneuerte mittelfristige Finanzplanung des Bundes, in der vor allem in den letzten Jahren ein kontinuierliches Anwachsen des Verteidigungsetats nicht vorgesehen war. Eine plötzliche Erhöhung des Finanzrahmens ist vermutlich nur sehr schwer umzusetzen.

Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr würde der Bund einen verlässlichen Finanzrahmen schaffen, der aus Krediten finanziert wird. Mit den beabsichtigten 100 Milliarden Euro verdoppelt der Bund seine Sondervermögen, zu denen unter anderem der Energie- und Klimafonds und die Rücklagen für die Flüchtlingshilfe gehören, verdoppeln. Für die Einrichtung des Sondervermögens ist ein Bundesgesetz erforderlich. Da beabsichtigt ist, das Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern, ist die Mitwirkung der Opposition im Bundestag notwendig. Daher ist noch nicht absehbar, ab wann sich das Sondervermögen für die Rüstungsplanung der Bundeswehr auswirken kann.

Bisher betrug der Anteil der Vereidigungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt deutlich unter 1,5 Prozent. Mit der Ankündigung des Bundeskanzlers, den Anteil auf zwei Prozent zu steigern, würde für den Verteidigungsetat ein Anwachsen um ein Drittel auf über 65 Milliarden Euro bedeuten. Die zusätzlichen mehr als 15 Milliarden Euro müsste der Ausgabenkategorie Investitionen zugeschlagen werden, die dann auf über 28 Milliarden Euro verdoppelt würde. Ohne nähere Prüfung kann man bezweifeln, dass so viel Geld in diesem Jahr sinnvoll investiert werden kann, zumal ja der Haushalt 2022 frühestens zur Jahresmitte in Kraft treten kann.

Ein Problem dabei wird sein, dass es an haushaltsreifen Vorhaben mangelt. Die Rüstungsplanung und der Fortschritt von Vorhaben sind seit Jahren an die Finanzierbarkeit gebunden. Nachrücker sind kaum vorhanden, da ja die restriktive mittelfristige Finanzplanung des Bundes viele Vorhaben verhindert hat.

Die Bundeswehr hat in dem 2020 aktualisierten Fähigkeitsprofil den Bedarf auch an Waffensystemen beschrieben. Das wäre eine gute Grundlage für die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr. Eine erste schnelle und wirkungsvolle Maßnahme ist der Ausbau des Anteils Forschung, Entwicklung und Erprobung im Verteidigungshaushalt. Damit könnten Vorhaben beschleunigt und schnell in die Realisierungsphase gebracht werden.

Nicht zuletzt ist auch die Industrie gefordert. Mit der Aussicht auf die verlässliche langfristige Finanzausstattung der Bundeswehr müssen die Kapazitäten ausgebaut werden, damit serienreife Produkte in hoher Stückzahl produziert werden können.

Geld allein ist aber nicht ausreichend. Vielleicht führt ja der Ukraine-Krieg zum Umdenken in der Gesellschaft. Die Verteidigungsindustrie muss aus der ethischen Schmuddelecke herausgeholt werden. An erster Stelle steht die Taxonomie der Europäischen Union. Dort muss die Verteidigungsindustrie als nachhaltig eingestuft werden, damit unter anderem Kreditinstitute ihre Zusammenarbeit mit der Verteidigungsindustrie wieder in vollem Umfang aufnehmen. Auch Finanzminister Christian Lindner hat in seiner heutigen Rede im Bundestag auf das Problem der Taxonomie hingewiesen. Es sei noch in diesen Tagen über eine Taxonomie gesprochen worden, die die Investitionen in die Verteidigung eingeschränkt hätte, sagte der FDP-Politiker. Der Krieg in der Ukraine wecke nun alle „aus einem selbstgerechten Traum“.

Gerhard Heiming