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Als Bundeskanzler Olaf Scholz – begründet durch den Angriff Russlands auf die Ukraine – am 27. Februar im Bundestag die Einrichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ in Höhe von 100 Milliarden Euro angekündigt hat, haben selbst langjährige Beobachter der Wehrbeschaffung gestaunt.

Bereits kurze Zeit später begann die Kritik, dass es sich um eine „unfassbar große Summe“ handele und die „Aufrüstung“ der Bundeswehr in dieser Lage nicht der richtige Weg sei. Wehrpolitiker und Verteidigungsexperten sprangen sofort in die Bresche, um dem aus ihrer Sicht falschen Narrativ der Aufrüstung zu widersprechen und die Ankündigung des Kanzlers einzuordnen. Denn die zusätzlichen Mittel würden nicht für die „Aufrüstung“, sondern „Ausrüstung“ der Bundeswehr benötigt, so die einhellige Erklärung der Experten. Zu groß sind die Lücken in den deutschen Streitkräften im Bereich Ausrüstung und Munitionsvorrat, als dass 100 Milliarden für eine Aufrüstung der Bundeswehr ausreichen würden.

Während eines Panels auf dem heutigen Symposium „Perspektiven der Verteidigungswirtschaft 2022“ der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik konkretisierte Vizeadmiral Carsten Stawitzki, Abteilungsleiter Ausrüstung im BMVg, wie die Summe von 100 Milliarden Euro einzuordnen ist und wie diese eingesetzt werden kann.

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Der Admiral verwies darauf, dass diese Summe nicht auf einen Schlag, sondern nach Vorstelllungen des BMVg über eine Zeitspanne von etwa zehn Jahren hinweg ausgegeben werden soll. Davon sollen offenbar mit Masse Großprojekte finanziert werden, um den regulären Verteidigungshaushalt für kleinere und mittlere Beschaffungsprojekte freizumachen. Darüber hinaus ist in dieser Summe auch der Mehrwertsteueranteil von 19 Prozent enthalten, so dass im Grunde nur 84 Milliarden Euro real für die Beschaffung von neuer Bundeswehrtechnik zur Verfügung stehen. Rechnet man die Inflation mit ein, die im Rahmen der Laufzeit von einem Jahrzehnt zu erwarten ist, stünde nach Angaben des Admirals dem Sondervermögen am Ende eine reale Kaufkraft von etwa 60 bis 65 Milliarden Euro gegenüber.

Nimmt man diese Zahlen als Bemessungsgrundlage, merkt man schnell, dass es sich nicht um Aufrüstung, sondern Ausrüstung handelt. Schließlich sollen damit viele Vorhaben umgesetzt werden, die zwar immer eingeplant waren, aber für die keine Finanzierung garantiert werden konnte. Das Sondervermögen Bundeswehr ist ein plakatives Beispiel für den Umstand, dass Politik und Praxis mitunter mit zweierlei Maß messen.

Waldemar Geiger