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Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 4. September den Entwurf des „Artikelgesetz Zeitenwende“ beschlossen. Wie das BMVg schreibt, soll sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich Mitte November mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel sei die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung und die Steigerung der personellen Attraktivität der Bundeswehr im Kontext der Zeitenwende.

Der Gesetzesentwurf mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist dem BMVg zufolge eine unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Zeitenwende: Mit ihm werde die Attraktivität des Dienstes nachhaltig gesteigert. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Brigade Litauen.

Verteidigungsminister Pistorius betont: „Soldatinnen und Soldaten sowie zivil Beschäftigte, die gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten an der NATO-Außengrenze ihren Dienst leisten, um potentielle Aggressoren abzuschrecken und um uns zu schützen, wollen wir angemessen honorieren. Das Artikelgesetz Zeitenwende wird den Dienst attraktiver machen und die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Wir werden damit unseren Soldatinnen und Soldaten persönliche Perspektiven und Anreize bieten, die sich auf den gesamten militärischen Dienst auswirken. Es ist wichtig, dass wir diese Regelungen so schnell auf den Weg bringen, damit gerade auch die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen davon profitieren.“

Anforderungen aus dem NATO-Force Model und aus der Stationierung einer Brigade in Litauen werden zu höheren Belastungen der Soldaten führen. (Foto: MoD Litauen)

Mit dem Artikelgesetz werden in einem Vorgang zahlreiche Gesetze geändert, um gesetzübergreifende Ziele zu erreichen. Für das Artikelgesetz Zeitenwende nennt das BMVg umfangreiche Verbesserungen in den Bereichen des Arbeitszeitrechts, des Trennungsgeldrechts, des Besoldungs- und Versorgungsrechts, des soldatischen Dienstrechts, des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Arbeitssicherstellungsgesetzes.

Als Beispiele nennt das BMVg die Verlängerung der höchstzulässigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auch für Teile von Schiffsbesatzungen und die Gewährung von Trennungsgeld neben der Umzugskostenvergütung für das notwendige Pendeln zwischen Wohnort und Dienststätte im Inland nach Beendigung einer Auslandsverwendung und Rückumzug nach Deutschland. Weiter gehören zu den geplanten Verbesserungen erweiterte Verpflichtungsprämien und höhere Übergangsbeihilfen, verbesserte Versorgung bei besonders gefährlichen Aufgaben, Vergütungen für besondere Alarmierungspflichten, Stellenzulagen für spezielle Aufgabenbereiche, Erweiterung für die Erstattungsmöglichkeiten von Betreuungskosten, Verbesserungen der Einsatzversorgung, der doppelten Ruhegehaltfähigkeit sowie entsprechende Maßnahmen für Personen ohne Pensionsanspruch.

Zum Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen verweist das BMVg auf das Erfordernis umfassend einsatzbereiter Streitkräfte angesichts der aktuellen sowie erwartbaren sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen. Sowohl Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie und die Verteidigungspolitischen Richtlinien als auch die Sicherheitsstrategien von NATO und EU fordern angesichts dieser Bedrohungslage eine spürbare Erhöhung der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeiten.

Teil der konsequenten Ausrichtung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung seien deshalb verlässlich bereitstehende, einsatzbereite militärische Fähigkeiten sowie eine kaltstart- und durchhaltefähige Truppe, so das BMVg. Diese Notwendigkeit ergebe sich auch aus dem deutschen Engagement im Bündnis. Denn ab 2025 werden vor allem auch für die neue Streitkräftestruktur der Allianz – das neue NATO Force Model – Bundeswehr-Truppenteile in hoher und höchster Bereitschaft zur Verfügung stehen.

Für die geplanten Änderungen im Zeitenwende-Gesetz rechnet das BMVg mit Mehrausgaben zwischen 40 und 170 Millionen Euro in den nächsten Jahren.

Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Ergänzend sind weitere Änderungen in Verordnungen vorgesehen, die dann mit dem Zeitenwende-Gesetz als Gesamtpaket einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr leisten sollen.

Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert.

Redaktion / gwh