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Nach einem Pressebericht sah sich das BMVg am 23. November morgens genötigt klarzustellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr prinzipiell von der Haushaltssperre, die Bundesfinanzminister Christian Lindner am 21. November verhängt hatte, ausgenommen sei. Zunächst hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums, dass für Vorhaben, die nicht vollständig aus dem Sondervermögen finanziert werden, Verpflichtungsermächtigungen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte z.B. für Vorhaben, die ab 2028 nicht mehr aus dem Sondervermögen, sondern aus dem Einzelplan 14 finanziert werden sollen.

Drei Stunden später berichtete das BMVg über gemeinsame abschließende Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und legte dar, „dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen. Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben.“

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Der Vertragsabschluss für die zusätzlich drei P-8A Poseidon wurde die Haushaltssperre nicht beeinträchtigt. (Foto: Boeing)

Damit können Vorhaben, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, weiterhin ohne Einschränkungen unter Vertrag genommen werden. Für Vorhaben, die aus dem Einzelplan 14 finanziert werden, können – solange die Haushaltssperre besteht – keine neuen Verträge abgeschlossen werden. Laufende Vorhaben – also solche, für die rechtsgültige Verträge bestehen – werden unbeeinflusst weitergeführt.

Soweit bekannt, unterliegt der Einzelplan 60, aus dem über die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung die Unterstützung der Ukraine finanziert wird, der Haushaltssperre.

Lindner hatte bei der Bekanntgabe der Haushaltssperre darauf hingewiesen, dass bei dringendem Bedarf die Ministerien im Einzelfall eine Ausnahme von der Haushaltssperre beantragen können. Das ermöglicht weiterhin, könnte die zeitkritische Vorhaben zur Stärkung der ukrainischen Abwehrfähigkeiten weiterhin in Auftrag gegeben werden.

In den letzten Tagen wurden für zwei Vorhaben, die aus dem Sondervermögen finanziert werden, endgültige Verpflichtungen eingegangen. Am 21. November hat die Präsidentin des BAAINBw, Annette Lehnigk-Emden, einen Ergänzungsvertrag zur Beschaffung von drei zusätzlichen Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeuge vom Typ P-8A Poseidon unterzeichnet. Am 23. November unterzeichnete der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, den Vertrag zur Beschaffung von drei Raketenabwehrsystemen Arrow.

Gerhard Heiming