Print Friendly, PDF & Email

Wer in der Truppe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) agitiert, soll künftig beschleunigt aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können. Das steht im Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatengesetzes, den das Bundeskabinett am 16. August beschlossen hat. Damit kann der Entwurf zur Beratung in den Bundestag gehen.

Mit der Gesetzesverschärfung soll ein neuer Entlassungstatbestand geschaffen werden, der es ermöglicht, länger dienenden Soldatinnen und Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens durch Verwaltungsakt zu entlassen. Das, so Verteidigungsminister Boris Pistorius, bedeutet: „Eine Entlassung erkannter Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr wird künftig ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein.“

Mit der Zustellung einer Entlassungsverfügung endet – wie bei einer fristlosen Kündigung im zivilen Arbeitsrecht – unmittelbar das soldatische Dienstverhältnis. Dadurch ist nicht mehr das Truppendienstgericht zuständig. Die so Entlassenen können im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen diesen Bescheid Rechtsmittel in Form von Widerspruch und Anfechtungsklage einreichen, sind dabei aber nicht mehr Angehörige der Bundeswehr, weil hier das Einlegen von Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung hat. Außerdem verlieren die Entlassenen den Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgungsleistungen.

Hintergründe

Artikel 18 Satz 1 des Grundgesetzes regelt allgemein: Wer Grundrechte „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.“ Dazu spezifiziert Paragraph 8 des Soldatengesetzes: „Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.“

Dass immer wieder das genau Gegenteil – Infragestellung bis Unterminierung der FDGO – der Fall ist, kann man jedes Jahr in den Berichten der Wehrbeauftragten nachlesen, mit denen der Bundestag unterrichtet wird. Im Jahresbericht der Wehrbeauftragten Eva Högl für das Jahr 2022 vom 28. Februar dieses Jahres werden 249 Verletzungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Soldaten aufgeführt.

„Das Meldeaufkommen zu Verdachtsfällen mit extremistischem Hintergrund“, so der jüngste Bericht der Wehrbeauftragten, „ist für den Berichtszeitraum auf 203 Meldungen zu beziffern.“ Im Vergleich zum Vorjahr mit 226 gemeldeten Fällen sind dies für 2022 „geringfügig weniger Fälle“.

„Die überwiegende Zahl der meldepflichtigen Ereignisse im Bereich Extremismus“, so der Bericht weiter, „die die Wehrbeauftragte im Berichtsjahr von Amts wegen aufgegriffen hat, bezieht sich auf rechtsextreme Vorkommnisse. Meldungen, die die Phänomenbereiche des Linksextremismus, des Terrorismus oder des religiös motivierten Extremismus betreffen, sind dagegen im niedrigen einstelligen Bereich oder gar nicht zu verzeichnen.“

Gerd Portugall