Das Bundeswehr-Sondervermögen wird verwässert
Gerhard Heiming
Um die Durchführung des Bundeshaushalts 2024 zu ermöglichen, müssen zahlreiche Gesetze angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu – wie angekündigt – den Referentenentwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes veröffentlicht, der die aus ihrer Sicht notwendigen Gesetzesänderungen enthält.
Neben zahlreichen Änderungen in verschiedenen Teilen der Sozialgesetzbücher und dem nationalen Brennstoffemissionshandel sollen das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ aufgelöst und Änderungen bei dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen Bundeswehr vorgenommen werden, heißt es in dem Entwurf.

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