Print Friendly, PDF & Email

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat sich in einem Gutachten mit Aspekten des Rüstungsprozesses befasst und Empfehlungen zur Verbesserung gegeben.

„Seit langem steht die militärische Beschaffung in dem Ruf, langsam und ineffektiv zu sein.“ Dieses Statement ist Ausgangspunkt für das Gutachten, in dem Rahmenbedingungen für den Rüstungsprozess untersucht werden. Im Blickpunkt stehen – als „Sondergesetze“ bezeichnet – das Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz und das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz. Unter der Überschrift „Parlamentsschleife“ wird das Verfahren zur 25-Mio-Euro-Vorlage ausführlich kritisiert. Die Mängel des Vergabeverfahrens sind ein weiteres Thema ebenso wie die unzulängliche Forschung im Verteidigungsbereich.

Als Konsequenz wird eine Reihe von gesetzlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung des Rüstungsprozesses vorgeschlagen, darunter die Abschaffung der 25-Mio-Euro-Vorlage.

Wesentliche neue Erkenntnisse bringt das Gutachten nicht, weder bei der Beschreibung des Ist-Zustands noch bei den Empfehlungen. Von einem Gremium des BMWK hätte man sich Handlungsempfehlungen für den eigenen Minister erwartet. Die meisten Empfehlungen wirken eher wie Appelle an Handelende außerhalb des BMWK.

blank
Zwei unterschiedlich schnelle Vorhaben auf einem Bild: das langlaufende Projekt Schwerer Transporthubschrauber CH-47 und die schnell realisierten Transportflugzeuge C-130J (Foto: Boeing)

Über den neuen Begriff „Parlamentsschleife“ wundert sich MdB Ingo Gädechens (CDU), Berichterstatter Verteidigungsangelegenheiten im Haushaltsausschuss. Die Anmerkungen helfen aus seiner Sicht nicht weiter. Bezüglich der im Gutachten angesprochenen Einladung zu Nachverhandlungen stellt er fest, dass der Haushaltsausschuss im Rahmen der 25-Mio-Euro-Vorlage einen endverhandelten Vertrag erhalte und dem nur zustimmen kann oder auch nicht.

Die seit Jahrzehnten etablierte 25-Mio-Euro-Vorlage sei ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Kontrolle, so Gädechens weiter. Immer wieder werde die Frage diskutiert, ob eine Änderung oder Abschaffung dieser Vorlage zu einer Beschleunigung des Vergabeprozesses führen könnte. Auf Anfrage habe die Bundesregierung dazu keine Auskunft geben wollen. „Wenn also nicht einmal die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine Änderung bei einer 25-Mio-Euro-Vorlage die Beschaffungsverfahren beschleunigen kann, sehe ich hier aktuell auch keinen Ansatzpunkt“, schließt Gädechens daraus. Er verweist auf regierungsinterne Prozesse – sowohl innerhalb des Verteidigungsministeriums als auch im Austausch von Verteidigungs- und Finanzministerium, die zu analysieren und nachhaltig zu beschleunigen seien. Auf diese Problematik gehe das Gutachten aber leider nicht ein.

Die im Gutachten beschriebenen Vorgänge liegen am Ende des Rüstungsprozesses. Bis dahin ist, vom ersten Impuls des Bedarfsträgers über Formulierung der Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung (FFF), Marktsichtung und Auswahlentscheidung, Ausschreibung mit Wettbewerb und Vertragsverhandlung, viel Zeit vergangen. Die Zeitdauer wird nicht zuletzt auch von den verfügbaren Finanzmitteln für die Realisierungsphase beeinflusst. Hier liegt erhebliches Potenzial für die Beschleunigung. Es gibt Beispiele dafür, dass Beschaffungsprozesse (z.B. F-35, Arrow 3) schneller ablaufen können, wenn der politische Wille zu entsprechender Priorisierung führt und Finanzmittel bereitgestellt werden.

Das Dokument kann beim BMWK abgerufen werden.

Gerhard Heiming