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Die EU will mit einem neuen Programm die europäische Rüstungsindustrie bei der Produktion von Artilleriemunition unterstützen. Das Europäische Parlament stimmte heute der entsprechenden Verordnung mit dem Namen „Gesetz zur Förderung der Munitionsproduktion“ (Act in Support of Ammunition Production, ASAP) zu. Die Verordnung soll den Ausbau von Fertigungskapazitäten, insbesondere im Bereich Artilleriemunition sowie Boden-Boden-Flugkörper mithilfe von 500 Millionen Euro sowie weiterer Maßnahmen fördern. Die ausstehende Billigung durch den Rat gilt als Formsache.

Mitgliedstaaten lehnen Kommissionseingriffe ab

Das im Eilverfahren verabschiedete Gesetz enthält allerdings nicht mehr die ursprünglich von der Kommission geplante Erstellung einer Übersicht über die EU-weiten industriellen Fertigungskapazitäten. Auch nicht mehr enthalten ist das Vorhaben, die Verfügbarkeit von Munition sowie die Verfügbarkeit der zur Fertigung notwendigen Ressourcen zu monitoren. Zudem ist die Idee der Kommission, sich selbst durch ASAP ein Eingriffsrecht in die Auftragspriorisierung der Industrie zu gewähren, nicht mehr in der finalen Fassung der Verordnung zu finden.

Diesen Vorstellungen der Kommission konnten weder die Industrie noch die Mitgliedstaaten, in Form des Rates, etwas abgewinnen. Manche Mitgliedstaaten warfen der Kommission vor, zu weit in ihre Kompetenzen eingreifen zu wollen.

Bis zu 35 Prozent Kostenübernahme

Die finale Verordnung sieht vor, dass Industrieprojekte zum Ausbau der Fertigungskapazitäten von Artilleriemunition mit bis zu 35 Prozent der entstehenden Kosten durch den ASAP-Fond gefördert werden können. Bis zu 40 Prozent Förderung sind für Projekte möglich, insofern es sich um den Ausbau von Fertigungskapazitäten im Bereich von Teilkomponenten von Munition oder notwendigen Rohmaterialien handelt. Voraussetzung ist jeweils die Erfüllung der in ASAP aufgeführten Förderbedingungen.

Mit ASAP fördert die EU erstmals direkt die Rüstungsindustrie. Zuvor waren EU-Gelder im Bereich der Rüstung ausschließlich der Forschung und Entwicklung vorbehalten.

Hintergrund

Die ASAP-Verordnung ist eine Reaktion der EU auf die massive Munitionsknappheit aufgrund des Krieges in der Ukraine. Viele Mitgliedstaaten liefern der Ukraine Artilleriemunition, um diese in ihrem Kampf gegen die russische Aggression zu unterstützen. Aufgrund der mangelhaften Munitionsbevorratung vieler europäischer Staaten übersteigt der Bedarf der Ukraine die Liefermöglichkeiten der Staaten jedoch bei weitem.

Daraufhin haben sich die EU-Mitgliedstaaten am 20. März auf einen dreigleisigen Ansatz verständigt, um Abhilfe für das Problem zu schaffen. Erstens sollten die Mitgliedstaaten weitere Munition aus ihren Beständen liefern. Zweitens haben sich die Mitgliedstaaten dazu verabredet, gemeinsam eine Million Artilleriegeschosse neu zu beschaffen. Der dritte Strang sah vor, die Produktionskapazitäten innerhalb der EU zu steigern. Zur Umsetzung des dritten Wegs hat die Kommission am 3. Mai ihren Vorschlag für ASAP vorgelegt, der dann im Eilverfahren den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen hat.

Redaktion / oh