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Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich gestern in einem vorläufigen Beschluss auf die Schaffung eines europäischen Satellitensystems geeinigt. Genauer gesagt geht es hierbei um die Verordnung zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027. Diese bildet die rechtliche Grundlage zum Aufbau einer Satellitenkonstellation mit dem Namen IRIS2 (Infrastructure for Resilience, Interconnectivity and Security by Satellite). Dies geht aus einer Mitteilung des Rats der EU hervor.

IRIS2 soll den Mitgliedstaaten der EU ab 2027 sichere Kommunikationsmöglichkeiten anbieten. Damit will sich die EU unabhängig von anderen Anbietern machen, die eigene Resilienz erhöhen und einen Beitrag zur strategischen Autonomie leisten.

Doch nicht nur die Staaten sollen von dem neuen Netzwerk profitieren, sondern auch der private Sektor. So soll das Programm zum einen innerhalb der EU einen flächendeckenden Internetzugang ermöglichen, aber auch für sichere Netzwerke an strategisch wichtigen Orten sorgen. Hier werden zum einen die Arktis und zum anderen Afrika genannt.

Die öffentliche Finanzierung von IRIS2 soll durch den Haushalt der Union erfolgen. Die Kosten hierfür werden laut der Mitteilung des Rates auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Hierzu kommen dann nochmals 3,6 Milliarden Euro, die vom privaten Sektor investiert werden. Die Umsetzung soll durch die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Kooperation mit der europäische Weltraumindustrie erfolgen. Eigentümer der künftigen Infrastruktur wird die EU sein.

„Eine sichere und zuverlässige Kommunikation ist ein Eckpfeiler der strategischen Autonomie der EU. Mit dem Programm für sichere Konnektivität wird eine multiorbitale Konstellation aus Hunderten von Satelliten aufgebaut, die den Bedarf der EU an sicheren Kommunikationsdiensten decken und unsere Position als einer der wichtigsten Akteure im Weltraum untermauern wird. Noch wichtiger ist jedoch, dass es den Bürgern und ihrem Alltag viele Vorteile bringen wird“, kommentierte Martin Kupka, tschechischer Minister für Transport, die vorläufige Einigung.

Im weiteren Verfahren muss noch das Parlament und der Rat der vorläufigen Einigung formel zustimmen, sodass die Verordnung in Kraft treten kann.

Redaktion / oh