Das im EU-Gesetzgebungsprozess befindliche Instrument für gemeinsame Rüstungsbeschaffungen EDIRPA (European defence industry reinforcement through common procurement act) hat eine wichtige Hürde genommen. Die Parlamentsvorlage passierte am Dienstagnachmittag (25. April) die für die Zustimmung im Europaparlament zuständigen Ausschüsse ITRE (Industrie) und AFET (Auswärtige Angelegenheiten, der für Sicherheit und Verteidigung übergeordnete Ausschuss). Mit EDIRPA sollen Haushaltsmittel der EU bereitgestellt werden, um Anreize für die Mitgliedstaaten zu schaffen ihre dringendsten und kritischsten Rüstungsbeschaffungen, wie zum Beispiel den Kauf von Munition, gemeinsam durchzuführen.
Das nun im Europäischen Parlament erzielte Ergebnis sieht die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern durch mindestens drei Mitgliedstaaten vor. Die Höhe des Fonds soll eine Milliarde Euro betragen und liegt damit doppelt so hoch wie es der eingebrachte Vorschlag der Kommission vorgesehen hatte. Mit dem Geld könnten bis zu 20 Prozent des geschätzten Wertes des gemeinsamen Kaufvertrags eines Länderkonsortiums finanziert werden. Die Übereinkunft sieht eine Beteiligung der Ukraine und Moldawiens vor.
Die jetzige Einigung muss in der Plenarsitzung vom 8. bis 11. Mai bestätigt werden. Dann wäre der Weg für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, der sogenannte Trilog, frei. In diesem müssen sich Vertreter der drei Institutionen auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Die Berichterstatter der beiden Ausschüsse, Michael Gahler (EVP-Fraktion) und Zdzisław Krasnodębski (EKR-Fraktion), verfolgen das Ziel, dass der Trilog schnell aufgenommen werden kann, um noch vor Ende der schwedischen Ratspräsidentschaft im Juni dieses Jahres eine Vereinbarung abzuschließen.
EDIRPA als Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung geht auf den Gipfel von Versailles im März 2022 zurück. Die Kommission erhielt das Mandat zu einer Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich und schlug als Ergebnis die Einrichtung von EDIRPA als eines von mehreren Instrumenten zur Behebung von Investitions-, Fähigkeits- und Beschaffungslücken im Verteidigungsbereich vor. EDIRPA soll dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten 35 Prozent ihrer militärischen Ausrüstung gemeinsam beschaffen. 2021 waren es lediglich 18 Prozent. Neben den EU-Mitgliedstaaten wird das Instrument auch den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation und des Europäischen Wirtschaftsraums, d. h. Island, Lichtenstein und Norwegen, zur Teilnahme offenstehen.
Ursprünglich haben die Planungen der Kommission vorgesehen, dass EDIRPA bereits im Dezember 2022 in Kraft tritt, um möglichst schnell Anreize für die Mitgliedstaaten zu setzen, ihre dringendsten Rüstungsbeschaffungen gemeinsam durchzuführen. Aufgrund von Zuständigkeitsfragen verschiedener Ausschüsse im EU-Parlament kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen. (ES&T berichtete)
Redaktion / hum, oh