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Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck haben in einem gemeinsamen Brief vom 23. Februar die Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd gebeten, den Verkauf von stillgelegten Kampfpanzern Leopard aus Beständen der Schweizer Armee an Deutschland zu ermöglichen. Demnach sollen die Panzer von Rheinmetall erworben werden und die Lücken füllen, die durch die Abgabe von Panzern an die Ukraine in Deutschland oder bei NATO- bzw. EU-Partnern entstanden sind. Eine Weitergabe an die Ukraine solle vertraglich ausgeschlossen werden.

Die Schweizer Armee hat im Zeitraum 1987 bis 1993 insgesamt 380 Leopard 2A4 in einer an den Schweizer Bedarf angepassten Version von Krauss-Maffei Wegmann und aus eigener Lizenzproduktion erhalten und als Panzer 87 Leopard in die Truppe eingeführt. Ab 2010 wurden 134 Panzer einem Werterhaltungsprogramm unterzogen und als Panzer 87 WE weiterbetrieben. Der Rest wurde zu Pionier- bzw. Brückenlegepanzern umgebaut, verkauft (unter anderem an Rheinmetall), zur Ersatzteilgewinnung genutzt oder eingelagert. In den Lagern der Schweizer Armee stehen derzeit 96 Panzer 87 und gelten als strategische und logistische Reserve.

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Die Bundesregierung will mit Panzern 87 Leopard aus der Schweiz Lücken füllen, die durch die Abgabe von Panzern an die Ukraine entstanden sind (Foto: Heiming)

Die mögliche Abgabe von Panzern an Deutschland ist in der Schweiz umstritten. Während die Regierung und die Armee dem Verkauf grundsätzlich positiv gegenüberstehen, sieht der Ständerat nicht nur die Neutralität der Schweiz gefährdet, sondern will auch die Reserven im Land behalten. Schon Anfang Februar hatte sich die sicherheitspolitische Kommission gegen eine beantragte Abgabe von 30 Leopard 2 ausgesprochen.

Die Abgabe von Wehrmaterial der Schweiz ist nur zulässig, wenn das Gerät außer Dienst gestellt ist. Diese Feststellung kann nur das Schweizer Parlament treffen.

Der durch den Brief der deutschen Minister ausgelöste Prozess wird in der Schweiz voraussichtlich nicht schnell zu einer Abgabeentscheidung führen. Für die laufende Frühjahrssitzung der beiden Parlamentskammern kommt der Antrag zu spät. Überdies sind für den Oktober 2023 die Wahlen zum Schweizer Parlament geplant. Ob sich da vorher Politiker in der einen oder anderen Richtung festlegen wollen, kann nicht abgeschätzt werden.

Gerhard Heiming