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In der Bereinigungssitzung am 26. und 27. November 2020 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Vorbereitungen zu den abschließenden Lesungen des Gesetzes über den Bundeshaushalt 2021 im Deutschen Bundestag abgeschlossen. In einer über 17-stündigen Sitzung waren die letzten Anträge aus dem Parlament und der Regierung in den Entwurf eingearbeitet worden. Danach steigen die Ausgaben im nächsten Haushaltsjahr auf 498,6 Milliarden Euro, von denen 179,8 Milliarden Euro (36 Prozent) über Kredite finanziert werden.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nehmen die Ausgaben um 85,2 Milliarden Euro zu, bleiben aber um 1,9 Prozent unter dem Ansatz für das laufende Haushaltsjahr. Die Corona-Pandemie und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung zeichnen deutliche Spuren im Haushalt. Auf der einen Seite bleiben die Einnahmen hinter den Erwartungen zurück. Auf der anderen Seite wurden für Corona-induzierte Ausgaben über 75 Milliarden Euro mehr eingeplant. Dazu gehört auch ein Teil der Investitionen, die auf den Rekordwert von 61,9 Milliarden Euro anwachsen.

Für fast alle Ressorts stiegen im Ergebnis die zugestandenen Ausgaben an. Der Ansatz für das Verteidigungsministerium für 2021 stieg um 120 Millionen Euro auf 49,93 Milliarden Euro und übertrifft damit den Vorjahresansatz um 1,3 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel gab es für die Beschaffung von Munition (114 Millionen Euro), des Waffensystems Eurofighter (248 Millionen Euro) und des Waffensystems Eurodrohne (232 Millionen Euro). Kürzungen erfolgten bei Personalausgaben (Corona-bedingter Minderbedarf) und über eine globale Minderausgabe.

Das Verteidigungsministerium stellte zu dem nun vorgesehenen Verteidigungsetat 2021 fest, dass man in den Bereichen Rüstungsbeschaffung und Digitalisierung konsequent ein gutes Stück vorankommen und Konjunkturimpulse setzen kann. Bei Steigerungen in nahezu allen Ausgabebereichen werde der Schwerpunkt darauf gelegt, klein- und mittelvolumige Vorhaben – vorrangig für den Fähigkeitserhalt – zu realisieren und insbesondere die Projekte der Digitalisierung sowie der persönlichen Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen.

„Neben einer Vielzahl von VJTF 2023-relevanten Rüstungsvorhaben sollen aber auch eine Vielzahl größerer rüstungsinvestiver Vorhaben finanziert werden. Zunächst sollen bereits begonnene Großvorhaben fortgeführt werden (zum Beispiel Mehrzweckkampfschiff MKS 180 und AESA Radar für den Eurofighter, Ersatz der Tranche 1 des Eurofighter durch Luftfahrzeuge der Tranche 4, Mehrrollenfähige Fregattenhubschrauber). Daneben stehen die Fortsetzung der deutsch-französischen Forschungsaktivitäten zum Future Combat Aircraft System und zum Main Ground Combat System, die deutsch-norwegische Kooperation zum U-Boot U212 Common Design nebst Flugkörper, die Beschaffung von Luftfahrzeugen für das Vorhaben PEGASUS, die Eurodrohne sowie der Ersatz der veralteten Flottendienstboote der Marine im Fokus.“

Die nächsten Schritte zum Haushaltsgesetz sind die 2. und 3. Lesung im Bundestag, die für die 50 Kalenderwoche (ab 8. Dezember 2020) auf der Tagesordnung stehen. Sobald der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, wird es dem Bundesrat zugeleitet, der sich am 18. Dezember 2020 mit dem Bundeshaushalt befassen will. Letzte Instanz ist der Bundespräsident. Mit dessen Unterschrift tritt das Gesetz in Kraft und kann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Gerhard Heiming