Rund einhundert Beschaffungsvorlagen im Format der 25 Mio. Euro-Vorlage hatte die Bundeswehr für 2025 angekündigt, obwohl die Regierungskoalition zerbrochen war und Neuwahlen anstanden. Bisher sind gerade einmal 16 Vorlagen vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt worden.
In seiner letzten Sitzung in der abgelaufenen 20. Wahlperiode am 29. Januar hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages fünf Vorhaben mit Auftragswerten von zusammengenommen 2,52 Milliarden Euro gebilligt. Darunter waren so bedeutende Vorhaben wie das Taktische Wide Area Network Landbasierte Operationen (TaWAN LBO), der Einstieg in das internationale CAVS-Programm (Common Armoured Vehicle System) und die Nachbeschaffung und Regeneration der Ausstattung mit dem Soldatensystem Infanterist der Zukunft (IdZ-ES).
Gebilligte Vorhaben
Nach der Bundestagwahl hat sich der Ausschuss in neuer Zusammensetzung, bei der die CDU/CSU auf die Regierungsseite und Bündnis 90/Die Grünen auf die Oppositionsseite gewechselt sind, am 4. und 25. Juni wieder mit Beschaffungsvorlagen befasst. In den beiden Sitzungen wurden Finanzmittel in Höhe von mehr als 4,3 Milliarden Euro für elf Vorhaben freigegeben. Den größten Anteil daran haben die Erweiterung des Leistungsvertrags der BWI, die damit die Litauen-Brigade unterstützen und das Cloud-computing ausweiten kann und die Modernisierung der U-Boote U212A. Weiter sind zu nennen die Beschaffung von Joint Strike Missiles für die F-35A, von verschiedenen Schutzsystemen für Flugzeuge und Laserzielbeleuchter Litening 5 für die Eurofighter. Die meisten dieser Vorhaben konnten trotz der vorläufigen Haushaltsführung unter Vertrag genommen werden.
Die Vorhaben werden – soweit möglich – aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert, das allerdings bis 2028 erschöpft sein wird. Die länger laufenden Vorhaben profitieren von der gelockerten Schuldenbremse. Die dadurch geschaffene Bereichsausnahme hat zu stark angestiegenen Ansätzen für den Verteidigungshaushalt geführt, die auf der Beschaffungsseite ausgefüllt werden müssen.

Anstehende Vorhaben
Die pauschale Ankündigung von einhundert 25 Mio. Euro-Vorlagen aus dem letzten Jahr hat das BMVg für das erste Halbjahr präzisiert. Der Plan enthält 45 Vorlagen für die ersten sechs Monate des Jahres, die jetzt abgelaufen sind. Nachdem über 16 Vorlagen bereits entschieden ist, bleiben 29 unerledigte.
Die aufgeführten Vorhaben betreffen alle Bereiche der Bundeswehr. Zu den großen Beschaffungen gehören GTK Boxer (Schützenpanzer Rad, Fahrschule, Sanität), Transportpanzer neue Generation (CAVS) mit Varianten für Pioniere und Panzeraufklärer, das Spähfahrzeug neue Generation, Ausrüstung für den Eurofighter, der Nah- und Nächstbereichsschutz, logistische Lkw und Einsatzboote, Versuchs- und Ausbildungseinrichtungen, FüWES sowie Sonar für die Seeminenabwehr für die Marine. Weiter geht’s mit Handwaffen (Pistole, Sturmgewehr), Funkgeräten, Tanklagern und Feldküchen. Zu den Highlights zählt die Beteiligung an der Heinrich-Hertz-Satelliten-Mission des DLR.
Was noch nicht genügend ausgeprägt ist, sind die vom Generalinspekteur priorisierten Bereiche Luftverteidigung, Munition und Cyber.
Weiterer Ablauf
Der Bundestag ist in die Sommerpause gegangen. Damit ruht auch die Ausschussarbeit, zumindest was die Sitzungen angeht, auf denen Beschlüsse gefasst werden. Für den Haushaltsausschuss sind zwar im August und September Sondersitzungen angesetzt, die aber bisher ausschließlich der Behandlung des Haushalts 2025 vorbehalten sind. Der erste Termin für eine reguläre Sitzung, auf der 25 Mio. Euro-Vorlagen behandelt werden können, wäre der 10. September. Danach folgen bis Jahresende weitere neun mögliche Termine für den Haushaltsausschuss, sich damit zu befassen.
Das bedeutet, das durchschnittlich neun Beschaffungsvorlagen pro Sitzung abgearbeitet werden müssten. Das ist zu schaffen, schließlich gab es im letzten Jahr eine Sitzung mit 36 gebilligten 25 Mio. Euro-Vorlagen. Aber, einen nennenswerten Effekt für den Mittelabfluss 2025 wird es voraussichtlich nicht geben. Dazu ist der Zeitraum zu kurz. Aus den neu gebilligten Vorhaben könnten allerdings Vorauszahlungen geleistet werden, die zwar Mittel abfließen lassen, aber kein Gerät zur Truppe bringen. Eine weitere Möglichkeit ist es, auf vorproduzierte Systeme zurückzugreifen, wie es in der Vergangenheit mehrfach z.B. bei logistischen Lkw geschehen ist.
Zudem kann der Bundeshaushalt 2025 frühestens Ende September rechtskräftig werden. Begründungen für die so spät vorgelegten Vorhaben, trotz vorläufiger Haushaltsführung sofort neue Verträge zu schließen, dürften schwierig werden. Also konzentriert sich alles auf das vierte Quartal. Wenn es gelingt, die angekündigten 25 Mio. Euro-Vorlagen bis Jahresende zu billigen, wäre das ein Grundstock, die stark anwachsenden Finanzmittel für Beschaffungen zu nutzen.
Die Truppe hat dringenden Bedarf für die Ergänzung und Erneuerung ihrer Ausrüstung. Die finanziellen Voraussetzungen für die Deckung des Bedarfs sind gegeben.
Gerhard Heiming












