Einen Tag nach der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das BAAINBw mit thyssenkrupp Marine Systems den Beschaffungsvertrag um vier auf jetzt sechs U-Boote erweitert. Wie das Beschaffungsamt am 19. Dezember mitgeteilt hat, erhält nach der Vertragsänderung Deutschland sechs U212CD und Norwegen vier baugleiche U-Boote.

Mit der vertraglichen Erweiterung um zusätzlich vier Boote für die Bundeswehr und der derzeitigen Absicht Norwegens, weitere zwei Optionsboote in Auftrag zu geben, könnten so zukünftig beiden NATO-Partnern jeweils sechs U-Boote des neuen Typs zur Verfügung stehen.

Für die Bootsklasse konnte bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit dem sogenannten Critical Design Review (CDR), der endgültigen Festlegung des Designs, ein wichtiger Meilenstein im Projekt erfolgreich abgeschlossen werden, schreibt das BAAINBw. Dieser Meilenstein bildete die Grundlage für den anschließenden Produktionsstart im September 2023 (ESuT berichtete). Diese technische Grundlage für den Bau aller Boote der Klasse U212CD sei bereits den Erfordernissen der aktuellen Bedrohungslage angepasst. Die Auslieferung der sechs deutschen U-Boote ist jeweils jährlich für den Zeitraum 2032 bis 2037 geplant.

Designskizze des neuen Ubootes U212CD mit untergetauchtem Rumpf. Es wird noch bis 2029 bis das erste U212CD – für Norwegen – zu Wasser gelassen werden kann. (Foto tkMS)

Durch die bilateral enge und vertrauensvolle Kooperation werden nach Angabe des Beschaffungsamtes Synergien sowohl im Betrieb, der Logistik als auch der Instandsetzung genutzt, die sich positiv auf die operative Verfügbarkeit dieses strategischen Waffensystems sowie auf die Reduktion der Kosten auswirken werden. Dabei hat sich die frühzeitige Einrichtung eines gemeinsamen Deutsch-Norwegischen Programmbüros (Joint Program Building Office) zur Koordinierung der gemeinsamen Beschaffung bereits bis dato als strategisch richtig und beiderseits gewinnbringend herausgestellt.

„Die Kooperation mit unserem norwegischen Partner wird unseren beiden Streitkräften neue Möglichkeiten für den Einsatz im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, insbesondere an der Nordflanke der NATO, verschaffen. Darüber hinaus versetzen wir die Deutsche Marine in die Lage, ihren Anforderungen im Rahmen des Zielbilds Marine 2035+ gerecht zu werden. Das Projekt U212 CD ist ein weiteres prominentes Beispiel dafür, dass wir den Anforderungen der Zeitenwende an die Beschaffung gewachsen sind.“, sagt Lehnigk-Emden anlässlich der Vertragsunterzeichnung.

„Mit diesen U-Booten vereinen wir bewährte Technik, welche wir bereits aus U212A kennen, mit Weiterentwicklungen, insbesondere im Bereich Sensortechnik, die uns zukunftsfähig machen.“, ergänzt der zuständige Projektleiter, Jörg Jährig.

Kritik am Vertrag

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Verteidigungshaushalt, Ingo Gädechens, bezifferte das Vertragsvolumen mit 4,7 Milliarden Euro. Pikant sei, dass eine Milliarde Euro davon noch in diesem Jahr (also 2024) gezahlt werden soll, obwohl noch keine Leistung erbracht sein kann. Die nächste Zahlung sei erst ab 2029 vorgesehen, nach dem Ende des aktuellen Finanzplanzeitraums. Üblich sei, dass der Bund erst nach Erbringen von Leistungen zahlt.

Als Begründung für die Eilbedürftigkeit des Vertrages werde seitens des BMVg auf NATO-Planungsziele verwiesen, ohne diese zu spezifizieren. Die Erhöhung der Stückzahl der U-Boote sei schon seit Jahren im Gespräch gewesen. Andere, z.B. Heeresvorhaben, seien nicht in gleicher Weise beschleunigt worden.

Bemerkenswert ist, dass im Haushalt 2024 kurz vor Ende des Jahres noch so viel Finanzmittel verfügbar sind. Gädechens vermutet dahinter Mittelabflussprobleme im Beschaffungssektor. Zudem seien Ende September 400 Millionen Euro aus dem Verteidigungsetat in die Ukrainehilfe umgebucht worden. Damit habe das BMVg die Finanzmittel vor der Rückgabe an den Finanzminister „gerettet“.

„Der Kauf weiterer U-Boote ist notwendig“, erklärte Gädechens. So richtig die Entscheidung für die U-Boote sei, so eindeutig ließen sich an diesem Beispiel die vielen Unzulänglichkeiten im Beschaffungsprozess ablesen, so Gädechens weiter.

Redaktion / gwh