Das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr ist erforderlich, „um insbesondere Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen sowie Bündnisverpflichtungen zu erfüllen.“ So ist es in der Drucksache 20/1409 des Deutschen Bundestages vom 13.04.2022 nachzulesen.
Die verteidigungspolitischen Richtlinien aus dem November 2023 (VPR 2023) definieren eine nationale Zielvorgabe für die zivile Verteidigung. Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den Akteuren der zivilen Verteidigung ist nach diesen Vorgaben weiter auszubauen und die zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich des Heimatschutzes und der Nationalen Territorialen Verteidigung von zentraler Bedeutung.
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