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Im Juli 2022 ist das Sondervermögen Bundeswehr per Gesetz errichtet worden. In einem ersten Wirtschaftsplan wurden in fünf Dimensionen insgesamt 38 Vorhaben aufgeführt, mit denen das Finanzvolumen von 100 Milliarden Euro abgedeckt wurde. Im Dezember 2022 wurde ein neuer – nach Kritik stark überarbeiteter – Wirtschaftsplan erstmals im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Mit dem Sondervermögen Bundeswehr wurden 100 Milliarden Euro für die „Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen“ bereitgestellt. In der ersten Ausgabe des Wirtschaftsplans hatte das Bundesverteidigungsministerium das gesamte Finanzvolumen mit Vorhaben ausgefüllt, ohne die aus dem Sondervermögen zu tragenden Zinsen zu berücksichtigen. Nach Kritik durch den Bundesrechnungshof wurde das bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans für den Haushalt 2023 berücksichtigt. Damit sank die verfügbare Summe auf 92 Milliarden Euro und später – unter Berücksichtigung der ansteigenden Zinssätze – auf 87 Milliarden Euro.

Daher mussten zahlreiche Vorhaben aus dem Wirtschaftsplan gestrichen werden. Die Zinsbelastung nimmt wegen der langen Laufzeiten einiger Vorhaben möglicherweise noch weiter zu.

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