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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBW) steht häufig in der Kritik, zu bürokratisch und ineffizient zu sein und damit einen schnellen Zulauf von neuer Ausrüstung für die Bundeswehr zu verhindern. Um dies zu ändern, sind eine Reihe von Reformen im Beschaffungsprozess geplant, die die Vizepräsidentin der Behörde, Annette Lehnigk-Emden, bei der heutigen Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages zum Sondervermögen der Bundeswehr dargelegt hat.

Erstens sollen dort, wo es möglich ist, marktverfügbare Produkte beschafft werden, anstatt auf Neuentwicklungen zu setzten. Dazu gehört auch die Einführung eines Prozesses zur Überprüfung, ob die militärische Forderung auch mit einem bereits am Markt verfügbaren Produkt zu mindestens 80 Prozent erfüllt werden könnte. Das Prinzip soll also lauten, lieber schnell über 80 Prozent der geforderten Fähigkeit verfügen, als sehr viel später über 100 Prozent. Wobei dies dann auch nicht immer gewährleistet ist, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Diesen Punkt hatte auch die Wehrbeauftragte in ihrem jüngst veröffentlichten Jahresbericht erwähnt. Es gehe den Soldaten vor allem um funktionale Ausrüstung und nicht um Goldrand-Lösungen, hieß es darin.

Zweitens sollen die Inspekteure der Teilstreitkräfte enger in den vertraglichen Vergabeprozess und in die Leistungsbeschreibung eingebunden werden. Schließlich seien sie diejenigen, die die Fähigkeitsforderungen aufstellen und auch am Ende die Nutzer des Materials führen. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings, dass die Inspekteure bisher nicht in diese Verfahren eingebunden waren.

Drittens soll der Prozess der Leistungsbeschreibung durch die Schaffung einer Beschaffungs- und Bewertungskommission effizienter gestaltet werden. In dieser Kommission sollen Vertreter der Truppe, Juristen und Kaufleute gemeinsam über die Leistungsbeschreibung diskutieren, anstatt diese wie bisher nacheinander zu bearbeiten. Gegenwärtig wird dieser Ansatz im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt. Erweist sich dieses als erfolgreich, ist eine Übernahme in die bestehenden Prozessabläufe vorgesehen.

Viertens sollen Anpassungen im Vergaberecht vorgenommen werden, woran, so Lehnigk-Emden, gegenwärtig auch schon gearbeitet werde. Auch dazu gibt es Vorschläge im Bericht der Wehrbeauftragten. So etwa die Schaffung von vergaberechtlichen Ausnahmen bei Schlüsseltechnologien oder die zeitliche Eingrenzung der Möglichkeit zum Einlegen von Rechtsmitteln wie Rügen oder Nachprüfungen. Damit soll die Dauer von Rechtsstreitigkeiten reduziert werden.

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Ein Vorschlag der Wehrbeauftragten, der bereits  durch das BMVg umgesetzt wurde, ist die Erhöhung der Direktauftragsgrenze von 1000 Euro auf 5000 Euro. Diese Maßnahme bewertet die BAAINBw-Vizepräsidentin als Erfolg, denn seit der Anhebung im März seien so bereits 7300 Beschaffungen schnell und unkompliziert getätigt worden. Vor dieser Anhebung wäre eine Abwicklung über das BAAINBW erforderlich gewesen.

Fünftens soll zukünftig noch mehr mit Rahmen-  und Optionsverträgen gearbeitet werden. Hierbei wird ein Bedarf definiert, der aber zunächst nur in Teilen abgerufen wird. Werden dann zukünftig wieder Haushaltsmittel frei, kann unkompliziert über den laufenden Vertrag nachbestellt werden, ohne dass es einer neuen Ausschreibung bedarf. So könne gegenwärtig schnell Munition nachbeschafft werden, so Lehnigk-Emden.

In Bezug auf die Herausforderung, die sehr wahrscheinlich bald zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens Bundeswehr effizient auszugeben, sieht die Vizepräsidentin keinen Reformbedarf der Beschaffungsstruktur. Im BAAINBW wolle man die Bearbeitung der zusätzlichen Mittel durch die Aufstellung flexibler und fachlich breitaufgestellter Teams sicherstellen. Diese sollen aus der internen Organisationsstruktur des Amtes herausgelöst werden, bei Bedarf aber auf weitere Unterstützung aus dem Amt zurückgreifen können. Als notwendig sieht Lehnigk-Emden jedoch die Besetzung aller freien Dienstposten in ihrer Behörde an. Hier seinen von 7200 Dienstposten nur 6200 besetzt. Insbesondere im Bereich der IT-Dienstposten liege die Besetzung unterdurchschnittlich bei nur 77 Prozent. Zudem sei es wichtig, die bereits mittelfristig geplanten zusätzlichen 560 Dienstposten auch finanziell zu unterfüttern und dem BAAINBW zuzuweisen.

Ole Henckel