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Vorweg zur Klarstellung, um nicht missverstanden zu werden: Entscheidungen über Rüstungsexport – vor allem in sogenannte Drittländer außerhalb von EU, NATO bzw. NATO-gleichgestellte Länder – sind und bleiben ausschließlich Sache der Bundesregierung. Nach den geltenden „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ folgen solche Entscheidungen ausschließlich den außen- und sicherheitspolitischen Maximen der Bundesregierung. Sie werden daher von der Industrie immer schon als staatliche Entscheidungen voll und ganz respektiert, weil es auch im Interesse der Industrie liegt, dass Waffen deutscher Provenienz nicht in „falsche Hände“ geraten dürfen.

Gleichwohl gilt, dass derartige Entscheidungen Auswirkungen haben, sowohl auf die Kooperationsfähigkeit Deutschlands bei europäischen Rüstungsprojekten als auch auf Deutschlands Ansehen als verlässlicher außen- und sicherheitspolitischer Partner gegenüber Kundenländern und gegenüber europäischen Partnern.

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