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Diesen Schlachtruf hat sich unser Verband vor einiger Zeit auf die Fahne geschrieben, weil wir überzeugt sind, dass genau diese Aussage viel mehr in das allgemeine Bewusstsein eindringen muss. Nachhaltigkeit ist ein überall und durchweg positiv besetzter Begriff.

Er meint seit dem Bericht der von den Vereinten Nationen 1983 eingesetzten Brundtland-Kommission die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen für künftige Generationen (meeting the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs“). Dieser ebenso überzeugende wie zugleich weitreichende Claim ist erst jüngst im März 2021 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt worden; danach umfasst die aus Art. 2 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, und zwar mit einer Schutzverpflichtung in Bezug auf künftige Generationen.

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Grafiken: EU-Kommission

Gleichzeitig aber lässt derselbe Staat es zu, dass essenzielle Grundlagen unserer kollektiven Sicherheit in einen vermeintlichen Gegensatz zu dem genannten Nachhaltigkeitsanspruch gebracht werden und die Voraussetzungen unserer Sicherheit damit gesellschaftspolitisch gleichsam „wegdefiniert“ werden. Ein anschauliches Beispiel dafür bietet die im September 2020 von der Bundesregierung emittierte erste „grüne“ Bundesanleihe. In deren „Rahmenwerk“ heißt es: „Weiterhin werden Ausgaben, die in einem wesentlichen Zusammenhang mit den folgenden Tätigkeiten oder Sektoren stehen, nach diesem Rahmenwerk nicht als grün anerkannt: Rüstung, Verteidigung, Tabak, Alkohol, Glücksspiel.“ Diese pauschale Ächtung des Verfassungsgutes „Verteidigung“ als nicht nachhaltig ist das Werk emsiger NGOs – auch der Kirchen, die eine Erhaltung unseres Friedens auch ohne Waffen für möglich und wünschenswert halten. Dabei sparen die im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen beschlossenen 17 UN-Nachhaltigkeitsziele die Notwendigkeit von Frieden keineswegs aus. In der Resolution 70/1 der UN-Vollversammlung vom 25. September 2015 heißt es: „There can be no sustainable development without peace and no peace without sustainable development.”

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