Die Bundesregierung will das Gesetz zum Bundeswehr-Sondervermögen ändern, um einen flexibleren Einsatz der dafür vorgesehenen Mittel zu ermöglichen und die materielle Ausstattung der Bundeswehr „noch besser zu befördern“, wie es im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 heißt, der Mitte August veröffentlicht wurde.
Konkret ist vorgesehen, das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz vom 1. Juli 2022 (BGBl. I S. 1030) wie folgt zu ändern: In § 2 Satz 2 werden die Wörter „bedeutsamer“ und „insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen“ gestrichen. Vor dem Wort
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