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In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Haushaltsausschuss des Bundestages den Wehretat für das Jahr 2023 beschlossen. Insgesamt sollen Mittel in Höhe von 58,5 Milliarden Euro für die Bundeswehr zu Verfügung gestellt werden. Davon stammen 50,1 Milliarden Euro aus dem regulären Verteidigungshaushalt, dem Einzelplan 14, und 8,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen der Bundeswehr. Zusätzlich hat der Ausschuss Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für Munition bewilligt. Dies meldet das Bundesministerium der Verteidigung.

Weiter heißt es, dass von den 50,1 Milliarden Euro des Einzelplans 14 rund 9,6 Milliarden Euro für Neubeschaffungen vorgesehen sind. Als Beispiele für anstehende Ausgaben aus diesem Topf nennt das Ministerium das Transportflugzeug A400M sowie die Beschaffung von Munition. Auch die Fortsetzung der Beschaffung des Kampflugzeugs Eurofighter sowie der Kauf von Flottendienstbooten der Klasse 424 sei gesichert.

Der beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens sieht Ausgaben in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor. Damit seien zum Beispiel Ausgaben für die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F-35, des Schweren Transport-Hubschraubers CH-47, der persönlichen Schutzausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten, für Nachtsichtgeräte, den Schützenpanzer Puma und die Fregatte 126 (Schiffe 1 bis 4) berücksichtigt, so das BMVg.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht betonte, dass das Sondervermögen wichtig sei, eine Modernisierung der Streitkräfte aber nur möglich wäre, wenn auch der reguläre Verteidigungshaushalt ansteige. Zudem sieht die Ministerin in den beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für Munition ein starkes Zeichen. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Gesamtbedarf an Munition in der Bundeswehr auf 20 Milliarden Euro geschätzt wird.

Beobachter gehen zudem davon aus, dass von dem 100 Milliarden Euro des Sondervermögens aufgrund von Zinszahlungen und Wechselkursschwankungen lediglich rund 90 Milliarden für tatsächliche Beschaffungen übrigbleiben. Deren Kaufkraft ist aber zusätzlich durch Inflation und hohe Materialpreise nochmals geschmälert. Die Folgen dieser Entwicklung wurden auch bereits sichtbar, denn bereits sechs Projekte die ursprünglich für das Sondervermögen eingeplant waren, wurden bereits wieder aus diesem gestrichen (ESuT berichtet).

Damit die Beschlüsse im Rahmen des Haushaltsgesetzes am 01. Januar 2023 in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Dieser wird voraussichtlich am 16. Dezember darüber beraten.

Redaktion / oh