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In der Plenarsitzung vom 22. September hat der Bundestag das nach §5 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz (BwFinSVermG) geforderte Gremium gewählt. Das Gremium wird laut Gesetz vom Bundesministerium der Verteidigung über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet.

Im Juni hatten Bundestag und Bundesrat das BwFinSVermG und die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, mit denen das Sondervermögens Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro eingerichtet werden konnte. Im BwFinSVermG ist festgelegt, dass die Mittel des Sondervermögens der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen sollen. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden.

Verträge über Beschaffungsmaßnahmen und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, sind dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Billigung vorzulegen. Über die Verwendung der Mittel wacht u.a. das soeben gewählte Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses.

Nach dem Beschluss des Bundestages besteht das Gremium aus 13 Mitgliedern. Die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen erfolgt nach den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl. Demnach erhält die Fraktion SPD vier, die Fraktion CDU/CSU drei, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP je zwei Sitze und die Fraktionen AfD und Die Linke je einen Sitz.

Nach den Wahlvorschlägen der Fraktionen wurden in das Gremium gewählt:

Dr. Wiebke Esdar, Wolfgang Hellmich, Dr. Thorsten Rudolph und Andreas Schwarz (SPD), Dr. Reinhard Brandl, Ingo Gädechens und Christian Haase (CDU/CSU), Sara Nanni und Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen), Karsten Klein und Dr. Thorsten Lieb (FDP).

Die vorgeschlagenen Dr. Michael Espendiller (AfD) und Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) wurden nicht gewählt. Sie erhielten nicht die notwendigen Mehrheiten.

Bis auf Hellmich sind alle Angehörigen des Gremiums Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Haushaltsausschusses. Hellmich war Vorsitzender und ist jetzt Mitglied des Verteidigungsausschusses, Brandl und Nanni zusätzlich Mitglieder im Verteidigungsausschuss.

Nach der – noch nicht terminierten – Konstituierung des Gremiums mit der Wahl des Vorsitzenden wird das Gremium seine Arbeit aufnehmen.

Aus dem Sondervermögen sind für 2022 Ausgaben in Höhe von 895 Millionen Euro geplant. Der Regierungsentwurf für den Wirtschaftsplan für 2023 sieht Ausgaben in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor (ESuT berichtete), über die im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2023 zu entscheiden ist. Dies soll nach dem vorliegenden Zeitplan endgültig im November erfolgen.

Redaktion / gwh