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Der Neubau der Flottendienstboote der Klasse 424 verteuert sich von 2,1 Milliarden Euro auf 3,3 Milliarden Euro. Das geht aus der Beschaffungsvorlage hervor, die der Haushaltsausschuss am 5. Juli gebilligt hat.

Im Juni 2021 hatte der Haushaltsausschuss der Entwicklung und Beschaffung von drei Flottendienstbooten sowie einer Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung (ARAA) für die seegestützte signalerfassende Aufklärung (ssA) zugestimmt. Als Hauptauftragnehmer wurde Lürssen beauftragt, die Systeme bis Februar 2023 zu entwickeln. Für die Realisierungsphase ist ein Bauvertrag abzuschließen, dessen Leistungen bis 2029 erbracht sein sollen. Das erste der drei Boote soll 2027 in Dienst gestellt werden und die Ablösung der seit über 30 Jahren in Nutzung befindlichen Flottendienstboote Oker, Alster und Oste einleiten.

Damals hatte das BMVg die Beschaffung damit begründet, dass die durchgängige Beschickung eines Einsatzgebietes, die temporären Beschickung eines zweiten Gebiets sowie die Gewinnung von Grundlagendaten ermöglicht werden müsse.

Der Beitrag der ssA für die militärische Nachrichtenlage sei Grundlage für eine eigene Analyse-, Beurteilungs- und Führungsfähigkeit und liefere somit einen unverzichtbaren und kontinuierlichen Beitrag für das ressortübergreifende Lagebild der Bundesregierung. Diese umfasse unter anderem Aufklärungsfahrten zur Krisenbeobachtung sowie Einsätze zur Aufklärung von Einsatzparametern und Einsatzbefähigung potentieller gegnerischer Waffen-, Waffenleit-, Führungs- und Kommunikationssysteme und den zugehörigen Strukturen.

Die aktuell genutzten FD 423 erfüllen nach Angaben des BMVg nicht die Anforderungen hinsichtlich einer weltweiten Einsetzbarkeit. Ihre erforderliche operative Verfügbarkeit werde aufgrund altersbedingt gestiegener Instandsetzungszeiten bereits heute nicht mehr erreicht. Zudem bestehe aufgrund schiffbaulicher Rahmenbedingungen nur noch ein sehr geringes Weiterentwicklungs- und Zukunftspotenzial.

Der Bundesrechnungshof hatte an dem Vorhaben kritisiert, dass es für das Trägersystem keine Leistungsschreibung gebe, dass Leistungsnachweise nicht geplant seien und dass es keinen Einblick in die Kostenbestandteile des Vertrages gebe. Dies seien Gründe für die nicht nachvollziehbaren Kostensteigerungen.

Den jetzt erforderlichen Mehrbedarf hat das BMVg mit Wertausgleich, gestiegenen Arbeitskosten und Zuschlägen bei Fremdlieferungen sowie einer höheren Managementreserve begründet.

Angesichts des hohen Bedarfs an den Aufklärungsleistungen der Flottendienstboote stimmte der Haushaltsausschuss den erhöhten Mittelansätzen zu. Allerdings hat der Ausschuss mit einem Maßgabebeschluss eine stärkere parlamentarische Kontrolle des laufenden Vorhabens eingesetzt. Darin fordert er u.a. eine intensivere Begleitung des Vorhabens durch die Bundeswehr und regelmäßige Berichte, insbesondere, wenn der als Höchstgrenze festgelegte Gesamtwert überschritten wird.

Die Flottendienstboote sind als Aufklärungsschiffe mit zahlreichen Sensoren für die signalerfassende Aufklärung ausgerüstet. Sie liefern ihre Aufklärungsergebnisse an das Kommando Aufklärung und Wirkung, wo sie zentral ausgewertet und für die Krisenfrüherkennung und die Unterstützung der Einsätze bereitgestellt werden.

Redaktion / gwh