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Einsatzerfahrungen der Bundeswehr, neue konzeptionelle Überlegungen sowie fortschreitende Entwicklungen der Fähigkeiten haben einen vermehrten Bedarf an unbemannten Systemen/Unmanned Systems geweckt.

Die Konzeption der Bundeswehr von Juli 2018 betont eine herausgehobene Bedeutung von unbemannten Systemen sowie die Notwendigkeit für Untersuchungen bei Forschung, Entwicklung und Nutzung. Diese Thematik wird auch im Rahmen einer organisationsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Anpassung des Fähigkeitsprofils behandelt. International arbeitet man auf verschiedenen Ebenen konzeptionell zusammen, dabei auch beim European Land Robot Trial (ELROB).

Mit einem Positionspapier von 2014 zum Einsatz solcher Systeme hatte das Heer bereits Grundlagen gelegt, welche im aktuellen Innovationsmanagement des Heeres fortgeführt werden. Damit sollte fundierte Grundlagenarbeit geschaffen werden, um Vorgaben für alle Fähigkeitsdomänen – Führung, Aufklärung, Wirkung und Unterstützung – und bestimmte Typenklassen kurz-, mittel- und langfristig zu entwickeln.

Die Nutzung von unbemannten Systemen soll die Fähigkeiten der Truppe steigern, ergänzen oder ersetzen. Dieses gilt besonders für sogenannte 4D-Aufgaben „Dirty-Dull-Dangerous-Dodgy“. Anwendungsbereiche ergeben sich vor allem beim Schutz der Truppe sowie der Bevölkerung, in der Aufklärung, in der Steigerung der Wirkung, bei der Logistik oder der Führungsunterstützung. Die Systeme verbleiben stets unter Kontrolle der einsetzenden Truppe. Darüber hinaus wurde auch die Notwendigkeit erkannt, Gedanken zu Counter Unmanned Systems zu entwickeln und diese verstärkt umzusetzen.

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