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Diese Woche sind zwischen Deutschland und Großbritannien zwei sicherheitspolitische Grundlagendokumente unterzeichnet worden: das Abkommen zur Zusammenarbeit im Verteidigungssektor (Link zu „Agreement on Defence co-operation“) sowie das Gemeinsames Communiqué zur „Trinity House“-Vereinbarung mit der Auflistung der Schlüsselprojekte der Rüstungskooperation (Link zu „UK-Germany Trinity House Agreement on Defence Joint Communique“). Benannt ist die „Trinity House“-Vereinbarung nach dem Ort in London, wo sie vom britischen Verteidigungsminister John Healey und seinem deutschen Amtskollegen Boris Pistorius unterzeichnet worden ist.

Bereits im Juli hatten Verteidigungsminister Boris Pistorius (r.) und sein britischer Amtskollege John Healey (l.) in Berlin eine gemeinsame Erklärung zur engeren Verteidigungskooperation unterschrieben. (Foto © Bundeswehr, Tom Twardy)

Wurden laut diesem Gemeinsamen Communiqué schon vor dem Jahr 2022 zunehmende Unsicherheiten in Europa registriert, so habe „Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine“ die europäische Sicherheitslage noch einmal massiv verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist in dem bilateralen Kooperationsabkommen deutlich das Bestreben der neuen Labour-Regierung erkennbar, trotz Brexits verteidigungspolitisch wieder näher an die Europäische Union heranzutreten – nicht zuletzt wegen der Ungewissheiten im Zusammenhang mit den unmittelbar bevorstehenden Präsidentschafts- und Kongresswahlen in den USA. So solle laut Dokument die „bilaterale Verteidigung Europas gestärkt“ werden. Die „langfristige europäische Verteidigung“ sei „der Schlüssel für die Sicherheit“ Deutschlands und Großbritanniens. Ziel sei letztlich „die Stärkung der sich wechselseitig ergänzenden Zusammenarbeit zwischen NATO und EU.“

Die wehrtechnischen Industrien in beiden Ländern, so wird im Kooperationsabkommen betont, sollten ausdrücklich durch die Verteidigungsministerien Deutschlands und Großbritanniens unterstützt werden. Im Gemeinsame Communiqué wird diese „industrielle Partnerschaft“ mit vielen Beispielen konkretisiert. So ist von wechselseitiger Unterstützung beim Ausbau von jeweiligen Produktionsanlagen die Rede. Als ein Beispiel werden hier Pläne zwischen dem britischen Verteidigungsministerium und der deutschen Rheinmetall AG genannt, wonach eine neue Geschützfabrik des Düsseldorfer Konzerns im Vereinigten Königreich entstehen soll.

Fertigung von Geschützrohren für die Panzerhaubitze 2000. (Foto © Rheinmetall)

Im kommenden Jahr sei dann auf Basis der jetzigen Vereinbarungen, die zunächst einmal in erster Linie Absichtserklärungen enthalten, geplant, einen rechtsverbindlichen bilateralen Kooperationsvertrag auf dem Gebiet der Verteidigung zu schließen. Dieser wiederum solle die bereits existierenden jeweiligen bilateralen Kooperationsverträge mit Frankreich ergänzen, so dass ein vertragliches Dreieck zwischen den drei europäischen Mittelmächten Deutschland, Frankreich und Großbritannien entsteht.

Gerd Portugall