42 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von knapp 27 Milliarden Euro hat das BMVg im ersten Halbjahr 2024 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit 25-Mio-Euro-Vorlagen zur Billigung vorgelegt, stellte Verteidigungsminister Boris Pistorius nach der letzten Sitzung des Ausschusses vor der Sommerpause fest. Die Finanzierung insbesondere der langlaufenden Vorhaben steht nach Auslaufen des Sondervermögens auf tönernen Füssen.
Die Großvorhaben mit einem Beschaffungsvolumen von mehr als 25 Millionen Euro, für die in jedem Einzelfall die parlamentarische Billigung per 25-Mio-Euro-Vorlage einzuholen ist, stellen nur einen Anteil der Beschaffungsprojekte dar. Etwa tausend Beschaffungsverträge pro Monat schließt das BAAINBw ab, die meist nur eine kurze Laufzeit haben. Diese gelten zum Teil als das Schmiermittel, das den Betrieb in der Truppe aufrechterhält, sind also ähnlich bedeutend, wie die Großvorhaben, mit denen sich dieser Artikel im Schwerpunkt befassen wird.
Drei Finanzierungsquellen stehen für alle Vorhaben zur Verfügung. An erster Stelle steht der Verteidigungshaushalt, der im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts dokumentiert ist. Für das laufende Jahr sind darin 2,8 Milliarden Euro für Beschaffungen ausgebracht, gerade ein Drittel des Ansatzes des Vorjahrs. Aus diesen auch als Kernhaushalt bezeichneten Finanzmitteln werden in normalen Jahren alle Beschaffungen finanziert. Für das nächste Jahr sieht der Regierungsentwurf gerade einmal 2,5 Milliarden Euro vor, eine erneute Absenkung um 300 Millionen Euro. Der mittelfristige Finanzplan sieht eine Erhöhung des Einzelplans 14 erst ab 2028 vor. Dann soll der Verteidigungsetat auf rund 80 Milliarden Euro springen, obwohl der gesamte Bundeshaushalt kaum anwächst.
Die zweite Finanzierungsquelle ist das Sondervermögen Bundeswehr, das 2022 geschaffen wurde und der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen sollte. Die darin bereitgestellten 100 Milliarden Euro sind nach Aussagen des Ministers bis Jahresende 2024 fast vollständig gebunden, das heißt, neue Verträge zu Lasten des Sondervermögens sind dann nicht mehr möglich.
Bereits im vergangenen Jahr hat das Ministerium begonnen, zahlreiche „normale“ Vorhaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen umzubuchen. Aktuell werden neue Vorhaben fast ausschließlich zunächst (bis 2028) aus dem Sondervermögen finanziert. Im laufenden Haushaltsjahr stehen 19,2 Milliarden Euro zur Verfügung, im nächsten sollen es knapp 22 Milliarden Euro werden.
Die dritte Finanzierungsquelle ist der Einzelplan 60, aus dem vor allem die Ersatzbeschaffung für Ausrüstung erfolgt, die an die Ukraine abgegeben worden ist. Die verfügbaren Mittel hängen von den tatsächlichen Ersatzbeschaffungen ab. Allerdings hat der Finanzminister für 2024 verfügt, dass 520 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt zu tragen sind.
Genehmigte Vorhaben im ersten Halbjahr 2024
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