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In der überraschend kurzen Bereinigungssitzung am 18. Januar hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zahlreiche Einzelpläne und das Gesamtvolumen leicht angehoben. Die verabschiedete Beschlussvorlage sieht die Ausgaben im Bundeshaushalt auf 476,8 Milliarden Euro wachsen. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf ausgebracht. Gründe für den möglich gewordenen Zuwachs seien ein Ansteigen der Steuereinnahmen und die Entnahme von Mitteln aus der Rücklage nach positivem Jahresabschluss 2023, berichtet der Informationsdienst heute im bundestag (hib).

Der Verteidigungsetat im Einzelplan 14 steigt mit zusätzlichen Einnahmen um 152 Millionen Euro auf nun 51,95 Milliarden Euro. Neben einer Vielzahl kleinerer Änderungen und der Anpassung an Bedarfe sind hib zufolge zudem Verpflichtungsermächtigungen in Milliardenhöhe ausgebracht worden, etwa für die Beschaffung des Nachfolgers für den Transportpanzer Fuchs. Diese Verpflichtungsermächtigungen seien teilweise als Anschlussfinanzierung ab 2028 für Projekte aus dem Sondervermögen Bundeswehr gedacht. Die Verpflichtungsermächtigungen in dem Etat liegen nunmehr bei 49,04 Milliarden Euro. Das sind 7,22 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Außerdem verweisen die Parlamentsnachrichten auf eine wesentliche Änderung im Sondervermögen Bundeswehr, dessen Wirtschaftsplan dem Einzelplan anhängt. Demnach sind für die Ersatzbeschaffung für militärisches Material, das an die Ukraine abgegeben wurde, für 2024 im Sondervermögen 520 Millionen Euro etatisiert.

Für den Etatentwurf haben im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt. Dagegen waren die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf in der neu angesetzten Haushaltswoche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 beraten. Der Einzelplan 14 steht am 31. Januar auf der Tagesordnung.

Wenn keine Friktionen im Bundestag und bei den nachfolgenden Schritten im Bundesrat und beim Bundespräsidenten auftreten, könnte der Bundeshaushalt 2024 Mitte Februar in Kraft treten, sechs Wochen nach dem ursprünglich geplanten Termin.

Redaktion / gwh