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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt 2023 konnte erst am 13. Dezember eine Einigung zum Haushalt 2024 erzielt werden. Demnach ergeben sich Änderungen vor allem beim Klima- und Transformationsfonds. Einzelne Ressorts, u.a. das Arbeitsministerium müssen Kürzungen hinnehmen. Die Ersatzbeschaffungen für die Ukraine werden künftig aus dem Einzelpan 14 bezahlt.

Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 mit dem Fahrplan zum Haushaltsgesetz steht in diesem Jahr unter einem schlechten Stern. Es gab im März keine Eckwerte zur Top-Down-Planung des Haushalts. Der Regierungsentwurf wurde verspätet erst im August vorgelegt.

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