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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. November der 4. Änderung des Betreibervertrags mit Airbus DS Airborne Solutions zugestimmt, mit der der Demonstrationsbetrieb mit der Drohne Heron TP in Deutschland ermöglicht wird. Zudem soll die Informationssicherheit hergestellt und die Lagerhaltung der Ersatzteile nach Deutschland verlegt werden. Der Vertragswert ist mit 59,2 Millionen Euro angegeben und beinhaltet Verpflichtungen vor allem bis 2025.

Das BMVg beschreibt den German Heron TP (GHTP) als MALE-Drohne (Medium Altitude Long Endurance). Diese operiere in mittleren Flughöhen, habe eine große Reichweite und werde vom Boden aus ferngesteuert. Sie ermögliche mit ihren Kameras eine dauerhaft abbildende Aufklärung in Echtzeit und die Überwachung großer Geländeabschnitte. Dabei sei der GHTP für den Gegner kaum aufzuklären. Mit der Drohne könne die militärische Führung die Lage also noch besser beurteilen. Der GHTP könne bei jedem Wetter Aufklärungsergebnisse liefern und zur Unterstützung von Bodenkräften auch bewaffnet werden.

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Die unbemannten Systeme German Heron TP werden für den Einsatz in Deutschland vorbereitet (Foto: Bundewehr Bärwald)

Der Demonstrationsbetrieb mit dem GHTP für die Zwecke der Landes- und Bündnisverteidigung wird dem BMVg zufolge am Standort Jagel nahe Schleswig stattfinden, wo auch das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ stationiert ist. Seit Ende vergangenen Jahres sei das israelische Drohnensystem über eine Musterzulassung für den Betrieb in Deutschland zugelassen. Der GHTP sei ein marktverfügbares System mit Modifikationen für die Einsatzbelange der Bundeswehr und werde bis zur Einführung der Eurodrohne ab 2030 die Fähigkeit zur Aufklärung, Überwachung und Unterstützung der Kräfte am Boden übernehmen.

Die Durchführung des Demonstrationsbetriebs soll 2024 erfolgen, während sich die Herstellung der Informationssicherheit bis 2025 hinziehen werde.

Mit dem 4. Änderungsvertrag sind optionale Leistungspakete vereinbart worden, die gesondert genehmigt werden müssen: u.a. die Verlängerung des Demonstrationsbetriebs und die Bereitstellung und den Betrieb zusätzlicher Hardware (drei Fluggeräte und zwei Bodenkontrollstationen).

Redaktion / gwh