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Das Bundesministerium der Verteidigung unternimmt einen erneuten Versuch, die Beschaffung für die Bundeswehr zu beschleunigen. In einem Interview mit der ARD am 26. Februar hat Verteidigungsminister Boris Pistorius angekündigt,  bei diesem Prozess zunächst den Fokus auf die internen Regelungen des Ministeriums zu richten. Es sei seine Absicht, „zunächst die ganzen internen Regeln, die es gibt, Prozessrichtlinien und Anderes, die wir uns als Ministerium in den letzten 30 Jahren auferlegt haben“ abzuwerfen, um schneller agieren zu können. Der Vorteil dieser Maßnahme zur Beschleunigung sei, dass es keiner Gesetzesänderungen und damit auch keines zeitaufwendigen parlamentarischen Prozesses bedürfe, um diese Umzusetzen.

Auf Nachfrage beim Verteidigungsministerium, um welche internen Regelungen es sich genau handle, wurde insbesondere das Customer Product Management (CPM) genannt. Beim CPM handelt es sich um die Zentrale Dienstvorschrift A-1500/3, die seit 2018 gilt und auch öffentlich einsehbar ist. Dabei umfassen die Regelungen des CPM die Phasen Analyse, Realisierung und Nutzung.

Laut Internetseite der Bundeswehr haben die im CPM definierten Vorgaben das Ziel, „Entwicklungs- und Beschaffungszeiten sowie die Abstimmungsprozesse zu verkürzen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren“. Weiter heißt es, dass die Umsetzung des CPM zu einer Optimierung der Kosten, Leistung und Zeit und zu einem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln führe.

Laut einer Sprecherin des Verteidigungsministeriums ist man bereits seit vergangenem Jahr dabei, die prozessualen Vorgaben des CPM zu analysieren, um eine Verschlankung zu ermöglichen. Darüber hinaus habe das Ministerium aber auch andere Prozesse neben dem der Beschaffung im Blick. So sollen auch Vorschriften, Weisungen und Vorgaben aus den Bereichen Planung, Haushalt und Nutzung auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Ziel dieser Maßnahmen sei es, alles das, was das Ministerium selbst in der Hand habe so schnell wie möglich zu optimieren, anzupassen oder außer Kraft zu setzen, erläuterte die Sprecherin.

Wann dieser Prozess der Verschlankung abgeschlossen sei, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschätzt werden, so die Vertreterin des Ministeriums weiter.

Es bleibt also unklar, wann die eingeleiteten Prüfungen abgeschlossen werden. Ob es am Ende der Prüfungsphase dann auch tatsächlich zu einer Verschlankung der hausinternen Regelungen kommt, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Redaktion / oh