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Nach der Einigung von Kanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat Regierungssprecher Steffen Hebestreit über die geplanten Maßnahmen berichtet, mit denen die Finanzierungslücke im Haushalt 2024 geschlossen werden soll und die Vereinbarung zum Haushalt 2024 bekanntgegeben.

Am 20. Dezember hat diese Vereinbarung dem Bundeskabinett vorgelegen und wurde ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Unter „Weitere Maßnahmen“ ist in der Vereinbarung festgelegt, dass die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen künftig aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert wird. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.

Noch im März hatte Staatssekretär Thomas Hitschler auf Anfrage von MdB Ingo Gädechens (CDU) erklärt, dass die Finanzierung der Wiederbeschaffung des abgegebenen Materials im Haushaltsjahr 2023 aus Mitteln des Einzelplans 60, dem sogenannten Ertüchtigungstitel, erfolge. Eine Finanzierung aus dem Sondervermögen Bundeswehr oder dem Einzelplan 14 sei nicht vorgesehen.

Die Bundeswehr werde doppelt bestraft, erklärt CDU-Haushaltsexperte Gädechens. „Nicht nur sinke die Einsatzbereitschaft der Truppe aufgrund der Abgabe massiv – jetzt müssen die Wiederbeschaffungen auch noch aus längst verplanten Mitteln des Sondervermögens Bundeswehr finanziert werden“, so Gädechens weiter. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Verteidigungshaushalt ist er ein Kenner der Sachlage. „Die Ampel hat mit den jetzigen Vorschlägen ein zentrales Versprechen an die Bundeswehr gebrochen. … Wenn die Ampel jetzt ein zentrales Versprechen der letzten Monate bricht – was sind dann noch die dünnen Versprechungen für eine ausreichende Bundeswehrfinanzierung in den kommenden Jahren wert?“

Betroffene Vorhaben sind u.a. die Nachbeschaffung von 18 Kampfpanzer Leopard 2 A8 (525 Millionen Euro), 14 Panzerhaubitzen 2000 (184 Millionen Euro), 50 geschützte Radfahrzeuge Dingo 2 A4 (147 Millionen Euro) sowie Lenkflugkörper (710 Millionen Euro) und Munition unterschiedlicher Kaliber mit einem Beschaffungsvolumen über 1, 6 Milliarden Euro (ohne Munition). Damit wird der Einzelplan 14 oder wahlweise das Sondervermögen mit mehr als dem dreifachen des oben für 2024 genannten Betrages belastet.

Kommentar des Autors: Das Verteidigungsressort trägt also allein die Lasten aus dem Ukraine-Krieg. Die dringend benötigte Modernisierung der Bundeswehr wird dadurch erheblich verzögert. Der mit der „Zeitenwende“ beschworene Paradigmenwechsel mit veränderten Prioritäten scheint abgenutzt. Das Sondervermögen Bundeswehr erweist sich immer mehr als zeitlich limitiertes Strohfeuer, dem zudem die Grundlagen entzogen werden. Ursprünglich sollten bedeutsame und langlaufende Vorhaben aus dem Sondervermögen finanziert werden. Für 2024 ist schon eine große Anzahl „normaler“ Vorhaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen umgebucht worden. Jetzt werden auch die Nachbeschaffungen daraus finanziert. Am Anfang sollte das Sondervermögen bis 2030 reichen. Jetzt werden bereits Maßnahmen getroffen, Vorhaben des Sondervermögens ab 2028 aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Dabei sind die Nachbeschaffungen noch berücksichtigt.

Um die Finanzierung der Vorhaben zu sichern, muss der Verteidigungshaushalt spätestens ab 2028 fast verdoppelt werden. Das ist bisher nicht erkennbar. Der mittelfristige Finanzplan für den Einzelplan 14 endet für 2027 mit einem Plafond von 50,5 Milliarden Euro. Wo soll der politische Wille für einen solchen Sprung herkommen?

Gerhard Heiming