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Beim Luftverteidigungsprojekt Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS), mit dem insbesondere die mobilen Heeresverbände vor Bedrohungen aus der Luft geschützt werden sollen, haben das Verteidigungsministerium und das Bundeswehr-Beschaffungsamt in den vergangenen Monaten wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Eine davon regelt die Aufgabenteilung zwischen Luftwaffe und Heer bei der bodengebundenen Luftverteidigung.

So hat der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, eine Neuzuordnung der Aufgabenbereiche auf die beiden Teilstreitkräfte gebilligt, wie ein Sprecher der Luftwaffe bestätigte. Demnach wird das Heer in Zukunft wieder über eigene Luftverteidigungsfähigkeiten verfügen, was auf die Wiedereinführung einer Heeresflugabwehr hinauslaufen dürfte.

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