Der Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat die meisten von uns überrascht. Als Reaktion hierauf hat der Gesetzgeber die Schaffung eines Sondervermögens von 100 Milliarden Euro beschlossen, um die Streitkräfte besser auszurüsten und den Investitionsstau („Friedensdividende“) zu beheben. Zur Bewirtschaftung dieses Sondervermögens hat der Gesetzgeber zudem das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr“ – kurz: BwBBG – erlassen. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis 31. Dezember 2027. Hält es, was sein Name verspricht?
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Rechtsticker: Das neue Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
Dr. Daniel Soudry
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