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Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli das Bundeswehr-Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) beschlossen. Damit können Vergabeverfahren für Militärausrüstung nun schneller und effizienter abgeschlossen werden, wie das BMVg in einer Pressemitteilung dazu schreibt. Im Ergebnis werde das Material die Truppe jetzt früher erreichen.

Grundlage für den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr war eine von der Bundesregierung erstellte Formulierungshilfe. Die Koalitionsfraktionen haben den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Der vom federführenden Wirtschaftsausschuss des Bundestages vorgelegte Gesetzentwurf sieht zunächst eine Befristung bis zum 31. Dezember 2026 vor.

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Eine grafische Darstellung des BwBBG. Grafik: BMVg

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfährt Anpassungen, die die Verfahren einfacher und schneller machen.

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Wie der parlamentarische Informationsdienst Hib gemeldet hat, haben die Ampelfraktionen in einem Entschließungsantrag den Mittelstand hervorgehoben. Dort heiße es unter anderem: „Um die mittelständischen Interessen auch im Rahmen des Geltungsbereichs des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes zu wahren, soll der Auftraggeber diese Interessen weiterhin im Beschaffungsprozess vornehmlich berücksichtigen.“

Redaktion / gwh