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Landes- und Bündnisverteidigung ohne Personalverstärkung geht nicht. In Zeiten des Kalten Krieges war eine geordnete Aufwuchsfähigkeit, eine Umgliederung aus dem Grundbetrieb (Friedensstruktur, Peacetime Establishment, PE) in die Grundaufstellung (Struktur für den Krisenfall, Crisis Establishment, CE) unbedingt notwendig.

In der Vergangenheit existierten hierfür etablierte Verfahren. Vielen ist noch die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung für Frieden und Verteidigung (F/V-STAN) ein Begriff. Der Bereitstellungsplan der Bundeswehr regelte den organisatorischen, personellen und materiellen Aufwuchs der Streitkräfte von der F-STAN im Frieden zur V-STAN für Krise und Mobilmachung. Jedem Dienstposten im Frieden war ein Dienstposten im Verteidigungsfall zugewiesen. Aktive Soldaten, Reservisten und Zivilpersonal kannten ihren Platz in der Krise und im Krieg. Die ehemalige F-STAN ist in etwa mit dem Grundbetrieb und die V-STAN mit der Grundaufstellung vergleichbar. Die heutige Sollorganisation bildet dies in der oben dargestellten Konsequenz derzeit nicht mehr ab.

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Soldaten des Einsatzkontingentes UNOSOM II in Belet Uen/Somalia im August 1993 (Foto: Bundeswehr/Helmut Köhler)

Seit der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Ende des Kalten Krieges schien Deutschland bis dato nur noch von Verbündeten und Partnern umgeben zu sein.

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