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Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr hat entschieden, dass die C.G. Haenel GmbH das neue Sturmgewehr der Bundeswehr mit der Typenbezeichnung MK 556 bauen und liefern soll.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der einzige noch verbliebene Wettbewerber, Heckler & Koch, der mit den Gewehren der Typenbezeichnungen HK416 und HK433 im Rennen war, hat am 24. September 2020 mit einer Rüge der Vergabeentscheidung ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Das könnte den Zeitplan für das Vorhaben umstoßen.

Bisher ist vorgesehen, bis zum Jahresende 2020 mit einer 25-Mio-Euro-Vorlage an das Parlament dieses um Zustimmung zu dem Projekt zu bitten und damit die letzte Voraussetzung für den Abschluss eines Produktions- und Liefervertrages zu schaffen.

Wettbewerb

2017 hatte die Bundeswehr den Wettbewerb zum Ersatz des G-36-Gewehrs eröffnet.

Nachdem in der ersten Runde kein Anbieter einen technisch ausreichenden Prototyp abliefern konnte, wurde die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt. Daraufhin haben C.G. Haenel und Heckler & Koch entsprechende Unterlagen eingereicht.

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung teilte als Vergabestelle den beiden Wettbewerbsteilnehmern die Auswahlentscheidung mit. Mit dieser Mitteilung beginnt eine zweiwöchige Frist, während der juristisch gegen die Auswahlentscheidung vorgegangen werden kann. Denn die Entscheidung der Vergabestelle steht unter dem Vorbehalt einer Rüge bzw. eines gerichtlichen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer.

Heckler & Koch-Vorstandschef Jens Bodo Koch kündigte umgehend an: „Wir werden die Entscheidung nun juristisch ausführlich prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“. Heckler & Koch hat die nötigen Schritte unternommen.

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