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German Naval Yards Kiel GmbH, die im Auswahlverfahren beim Projekt des zukünftigen Mehrzweckkampfschiffes MKS 180 unterlegene deutsche Werft (s. ESuT), hat den nächsten juristischen Schritt gegen die Entscheidung des Verteidigungsministeriums vom 13. Januar 2020 unternommen. Am Freitag, 13. März 2020, wurde ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn eingereicht. Zuvor wurde der Rüge – der erste mögliche Schritt, gegen eine Vergabe vorzugehen –, von der der Vergabestelle Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) nicht entsprochen. Die Kieler Werft soll unbestätigten Angaben zufolge nicht alle der siebentausend geforderten Merkmale der Ausschreibung erfüllt haben. Inwieweit neben einer quantitativen auch eine qualitative Betrachtung durch die Vergabestelle erfolgte, ist offen.

Auf dem Internetauftritt des Unternehmens wird die jetzige Maßnahme, der Nachprüfungsantrag, so kommentiert: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung des BAAINBw nicht rechtmäßig war. Wir haben gewichtige und überzeugende Argumente für unsere juristischen Schritte. Diese haben wir ausführlich dargelegt. Wir behalten uns vor, den Rechtsweg gegebenenfalls bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf auszuschöpfen.“ Nach §160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hatte German Naval Yards Kiel ab Zugang der Mitteilung, dass das Koblenzer Bundesamt der Vergaberüge nicht abhelfen will, 15 Kalendertage Zeit, um eine Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer zu beantragen. Nach Angaben der Kieler Werft erfolgte ihr Einspruch fristgerecht.

Nachprüfungsverfahren

In einem förmlichen Nachprüfungsverfahren nach § 155 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren überprüft. Es wird auf Antrag des Unternehmens, das Interesse an einem Auftrag hat und seine Bieterrechte wahrnehmen will, aufgenommen. Zuständig ist in diesem Fall die Vergabekammer des Bundes mit Sitz in Bonn. Vergabekammern (es gibt sie auch auf Länderebene) sind zwar eine administrative Einrichtung, das Verfahren entspricht gerichtlichen Formen und ist in § 160 bis § 170 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Gegen den Beschluss, der die Qualität eines Verwaltungsaktes hat, ist eine Beschwerde zulässig, über die im vorliegenden Fall das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Das Beschwerdeverfahren ist in § 116 bis § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschrieben.

Bei dem eingeleiteten Nachprüfungsverfahren verhandelt die Vergabekammer mündlich. Welche Gründe German Naval Yards Kiel anführt, ist hier nicht bekannt. Nach §160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist antragsbefugt, wer  eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann.

Bei der Rüge, dem ersten Schritt, hatte German Naval Yards Kiel geltend gemacht, ihr Ausschluss vom Verfahren beruhe auf „unter 0,15 Prozent“ nicht erfüllter Forderungen, so das Unternehmen im Internet. „Wir haben die angeblichen Gründe eingehend geprüft – keiner rechtfertigt einen Ausschluss vom Verfahren“, sagte der von der Werft mit dem Nachprüfungsverfahren betraute Vergaberechtsexperte Dr. Roland Stein. Wegen „erheblicher und begründeter“ Zweifel, ob das Angebot der holländischen Damen mit zentralen Forderungen der Ausschreibung übereinstimmt, forderten die Kieler damals den Ausschluss der Niederländer vom Vergabeverfahren.

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Nach § 167 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll eine Entscheidung innerhalb von fünf Wochen getroffen werden. Verlängerungen sind möglich.

Die ursprünglich für dieses Frühjahr vorgesehene parlamentarische Befassung (25 Millionen-Euro-Vorlage) des insgesamt 5,270 Milliarden Euro schweren Vorhabens  wird somit weiter warten müssen.

Am 13. Januar unterrichtete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Dr. Peter Tauber, darüber, dass der Auftrag für das Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 an die Damen-Gruppe (Sitz Gorinchem, Niederlande) gehen soll. Der verbliebene deutsche Mitbewerber in der internationalen Ausschreibung, German Naval Yards Kiel, die mit thyssenkrupp Marine Systems als Unterauftragnehmer angetreten war, hatte das Nachsehen.

Hans Uwe Mergener