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(gwh) Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wird den 20. Bundestag zu zwei Sondersitzungen am 13. und am 18. März zusammenrufen. Das zeichnet sich nach der Sitzung des Ältestenrats des Bundestages am 6. März ab, in der ein Drittel der Abgeordneten dies gefordert hatte.

Thema ist sind die Grundgesetzänderungen, die erforderlich sind, um das Paket zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben und zur Verbesserung der Infrastruktur auf den Weg zu bringen.

Zeitplan

Nach unserem Magazin vorliegenden Informationen ist folgender Ablauf geplant:

Nach Einbringen der Gesetzesvorlagen durch die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD in den Bundestag am 10. März befasst sich der zuständige Haushaltsausschuss mit den Vorlagen und bereitet den weiteren Ablauf vor. Dazu gehört u.a. die Einladung von Experten zur vorgesehenen Anhörung nach der ersten Sondersitzung.

Am 13. März soll die erste Sondersitzung mit der 1. Lesung der Gesetzentwürfe stattfinden, die üblicherweise mit der Verweisung an den zuständigen Ausschuss endet. Noch für denselben Tag ist geplant, mit den Anhörungen im Haushaltsausschuss zu beginnen. Die Sitzung des Ausschusses soll am nächsten Tag fortgesetzt werden und mit einer Beschlussempfehlung für das Plenum abgeschlossen werden.

Die 2. und 3. Lesung der Gesetzentwürfe im Plenum soll am 18. März ab 9:00 Uhr erfolgen und – so der Plan der Sondierer – mit der Zustimmung des Parlaments zur Grundgesetzänderung führen. Hierfür bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Sobald die Zustimmung des Parlamentes vorliegt, wird das Gesetzespaket dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt, der am 21. März seine nächste Sitzung geplant hat. Auch in diesem Gremium ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Mit der Unterzeichnung der Gesetzesänderungen durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung werden die Änderungen dann rechtswirksam.

Auswirkung

Damit fließt jedoch noch kein Geld. Dafür müssen die Beschlüsse umgesetzt und in den Bundeshaushalt eingearbeitet werden. Das kann erst geschehen, wenn der sich der neue 21. Bundestag und seine Ausschüsse konstituiert haben und die Regierung gebildet ist. Kanzlerkandidat Friedrich Merz will noch vor Ostern, also bis Mitte April, die Koalitionsverhandlungen abschließen und sich zum Kanzler wählen lassen.

Das Verteidigungsministerium hat im Regierungsentwurf 2025 für Verteidigungsinvestitionen im Einzelplan 14 und dem Sondervermögen Bundeswehr insgesamt 32,4 Milliarden Euro eingeplant. Die Erfahrungen in den zurückliegenden beiden Jahren zeigen, dass es kaum möglich sein wird, den Output der Industrie und damit den Mittelabfluss kurzfristig zu steigern. Dementsprechend werden von den zusätzlichen, in Aussicht gestellten Finanzmitteln 2025 kaum nennenswerte Beträge genutzt werden können.

Wieviel Geld in Zukunft für Verteidigungsinvestitionen eingeplant werden kann, hängt davon ab welche Obergrenze für den Etat festgelegt wird. Bei zwei Prozent des BIP wären die Zuwächse gering. Wenn es eine neue NATO-Forderung gäbe, z.B. drei Prozent oder mehr, müssten sich die Planer, die Beschaffer und auch die Industrie schon heute zusammensetzen, um die Voraussetzungen für Mehrausrüstung für zweistellige Milliarden Euro-Beträge zu schaffen.

Für das Sondervermögen Infrastruktur muss ein Wirtschaftsplan erstellt werden. Beim Sondervermögen Bundeswehr, das unter ähnlichen zeitlichen und organisatorischen Bedingungen eingerichtet wurde, konnten im Haushalt 2022, dem Jahr der Einrichtung, nur geringfügige Ausgaben vorgenommen werden, obwohl man auf hier auf laufende Projekte zurückgreifen konnte. Bei der Infrastruktur hingegen, müssen zunächst Projekte identifiziert und geplant werden. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 kaum Geld aus dem Sondervermögen Infrastruktur wird fließen können.

Gerhard Heiming