Der Bundesfinanzminister hat am 23. Juni Einzelheiten aus dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 bekanntgegeben. Die Regierung will den Entwurf heute beschließen und anschließend dem Bundestag zuleiten.
Bundeshaushalt
Der Entwurf sieht ein Anwachsen des Bundeshalts auf 503 Milliarden Euro vor. Das ist ein Zuwachs von 6,1 Prozent gegenüber dem Haushalt 2024. Der Regierungsentwurf der Ampelkoalition belief sich auf 488,6 Milliarden Euro.
Der mittelfristige Finanzplan sieht eine unstetige Zunahme des Bundeshaushalts um 14 Prozent auf 573,8 Milliarden Euro bis 2029 vor.
Neben dem Sondervermögen Infrastruktur und Klima, das hier nicht weiter behandelt werden soll, ist die Ausgestaltung der Verteidigungsausgaben eine der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf der Vorgänger-Regierung.
Bereichsausnahme
Mit der Grundgesetzänderung vom 25. März fallen Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, nicht unter die Schuldenbremse. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf 75,1 Milliarden Euro dieser Bereichsausnahme zugeordnet. Davon sind 62,4 Milliarden Euro Verteidigungsausgaben. Bisher war der Einzelplan 14 mit 53,3 Milliarden Euro ausgeworfen. Die Steigerung beträgt also 9,1 Milliarden Euro. Wofür das BMVg die zusätzlichen Finanzmittgel ausgeben will, lässt sich erst aus dem vollständigen Entwurf ablesen. Nicht vergessen werden darf, dass aus dem Sondervermögen Bundeswehr in diesem Jahr noch 24,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Verteidigungsausgaben
Die Eckwerte sehen einen dramatischen Anstieg des Verteidigungshaushalts vor. Bis 2029 soll der Einzelplan 14 um den Faktor 2,45 auf 152,8 Milliarden Euro anwachsen. 2026 und 2027 stehen zusätzlich aus dem Sondervermögen Bundeswehr 25,5 bzw. 27,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Anteil am Bundeshaushalt steigt von 12,4 Prozent auf 26,6 Prozent.
Unabhängig vom Verteidigungshaushalt – wie bisher – sind für die Hilfe für „völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“, damit kann nur die Ukraine gemeint sein, durchgehend 8,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zudem zählen zur Bereichsausnahme Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste und IT-Sicherheit für die zusammen Ausgaben in Höhe von rund 6 Milliarden Euro jährlich eingeplant sind.
2. RegE 2025 | Eckwerte | ||||
2026 | 2027 | 2028 | 2029 | ||
Bundeshaushalt | 503,0 | 519,5 | 512,7 | 550,4 | 573,8 |
Bereichsausnahme | 75,1 | 97,0 | 108,4 | 151,7 | 167,8 |
Verteidigungsausgaben | 62,4 | 82,7 | 93,3 | 136,5 | 152,8 |
1 Prozent des BIP | 43,1 | 43,1 | 43,9 | 45,3 | 46,6 |
Überschreitensbetrag Bereichsausnahme | 32,1 | 53,9 | 64,4 | 106,5 | 121,2 |
Quelle: BMF, Alle Angaben in Milliarden Euro
NATO-Quote
Nach der Rechnung des BMF soll mit den Planungen 2025 gemäß NATO-Quote 2,4 Prozent für Verteidigung ausgegeben werden. In den folgenden Jahren soll die Quote über 2,6 Prozent, 3,0 Prozent und 3,3 Prozent auf 3,5 Prozent im Jahr 2029 steigen. Damit würde Deutschland die NATO-Vorgabe erreichen, die auf dem NATO-Gipfel in dieser Woche beschlossen werden soll.
Beschleunigte Beschaffung
Je nach Rechnung sind über 250 Milliarden Euro mehr für den Verteidigungshaushalt geplant als bisher. Das ist ein wichtiges Signal für die Planer und für die Beschaffer der Bundeswehr, die jetzt zahlreiche Vorhaben für die Ausrüstung der Streitkräfte auf den Weg bringen können.
Dabei gilt es Vorhaben zu identifizieren, die schnell realisiert werden können. Zudem müssen Vorhaben beschleunigt werden, vor allem durch kreative Entscheidungen. Das kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Industrie geschehen, die sagen muss, was realisierbar ist.
Bis der Bundeshaushalt beschlossen ist und die vorläufige Haushaltsführung aufgehoben werden kann, wird es nach der Terminplanung des Bundesfinanzministeriums (BMF) Ende September. Das ist zu spät, um noch in diesem Jahr mehr als zehn Milliarden Euro für Beschaffungen wirksam abfließen zu lassen. Deshalb müssen jetzt Verträge geschlossen werden – und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages muss auf Antrag des BMF neue Verpflichtungsermächtigungen zulassen. Andernfalls verfällt das bereitgestellte Geld. Es verfällt übrigens auch dann, wenn die Industrie nicht rechtzeitig liefern kann.
Gerhard Heiming