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Wie die japanische Botschaft in Berlin berichtet, ist Anfang der Woche in Tokio ein „Abkommen zwischen der Regierung von Japan und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen zwischen den Selbstverteidigungsstreitkräften Japans und den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland“ geschlossen worden. Unterzeichnet wurde das elfseitige Dokument nach viermonatigen Verhandlungen von der japanischen Außenministerin Yoko Kamikawa und dem deutschen Botschafter Dr. Clemens von Goetze.

Dabei werden gemäß Artikel 1 „auf der Grundlage des Grundsatzes der Gegenseitigkeit“ Kooperationen unter anderem auf den Gebieten der Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen, der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen sowie der Evakuierungen aus dem Ausland in Notlagen verabredet.

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Deutsche Eurofighter und japanische F2-Kampfflugzeuge erstmalig vor dem Fujiyama während der Bundeswehr-Verlegeübung „Rapid Pacific“ im September 2022.
Foto: Bundeswehr/Christian Timmig

Auch wenn die Volksrepublik China in dem bilateralen Abkommen namentlich nicht erwähnt wird, so bilden doch die Aufrüstung und das zunehmend aggressive Auftreten des „Reiches der Mitte“ im Indo-Pazifik den Hintergrund für die Intensivierung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Wertepartner Japan. Die diplomatische Umschreibung hierfür lautet, dass das Abkommen „aktiv zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit beiträgt.“

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Ursprünglich sind solche bilateralen „Acquisition and Cross-Servicing Agreements“ (ACSA) von den USA mit NATO-Partnern und anderen Verbündeten wie Japan und Südkorea geschlossen worden. Dieses Kooperationsmodell haben die Regierungen in Tokio und Seoul ihrerseits übernommen, um eigene ACSAs zu vereinbaren. So hat Japan nach den Vereinigten Staaten solche Abkommen auch mit Australien, Frankreich, Großbritannien, Indien und Kanada geschlossen. Deutschland ist damit der siebte ACSA-Partner Nippons.

Dr. Gerd Portugall